Was haben ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und erst recht ein nur 8-jähriger Aufenthalt mit "germanisiert" zu tun?
Laut BAMF (Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer] ) sieht das nämlich wie folgt aus:
"Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und berechtigt zur Erwerbstätigkeit in Deutschland.
Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, muss man in der Regel seit fünf Jahren eine [Links nur für registrierte Nutzer] besitzen und weitere Voraussetzungen erfüllen - zum Beispiel seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen eigenständig sichern, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und man darf keine Vorstrafen haben.
Unter Umständen kann eine Niederlassungserlaubnis auch ohne zeitliche Voraussetzungen erteilt werden, etwa für hochqualifizierte Zuwanderer."
Also fünf Jahre berechtigter Aufenthalt, ein Job, "ausreichende" Deutschkenntisse und keine Vorstrafen reichen demnach, um ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erlangen zu können, wodurch dann nach nur drei weiteren Jahren Aufenthalt eines Elternteils ermöglicht wird, dass sämtliche in Deutschland geborenen Kinder dieses Aufenthaltsberechtigten die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen können.
Der andere Elternteil kann aus Hintertimbuktu oder sonst woher kommen und noch nie zuvor deutschen Boden betreten haben, geschweige denn muss er die deutsche Sprache beherrschen oder gar etwas mit unserer Kultur und Mentalität anfangen können, aber für Dich sind diese Eltern "schon ziemlich germanisiert", das kann doch nicht Dein Ernst sein?!