Reicht der Bundeszuschuss an Steuern?
Man kann grob sagen - in etwa 1/3 der Ausgaben der deutschen Rentenversicherung entfallen auf "versicherungsfremde" Leistungen (also Leistungen, wo nie ein Cent Beitrag gegenübergestanden ist) und von diesen 1/3 an Ausgaben werden in etwa 2/3 durch Steuerzuschuss abgedeckt.
Um es in Zahlen zu nennen:
In 2018 hat die deutsche Rentenversicherung an die 300 Mrd. € ausgegeben - davon in etwa 100 Mrd. € für "versicherungsfremde" Leistungen - bei einem Steuerzuschuss von um die 70 Mrd. €...Delta - wer rechnen kann kommt auf 30 Mrd. € zu Lasten der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer.
Das sind keine unter "Verschluss" gehaltene Zahlen - kann man allgemein nachlesen (Art und Höhe) und dann muss man als ggf. den Taschenrechner bemühen.
Es ist also geklärt - Du findest es in Ordnung, dass der sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in diesem Lande Freiberufler / Selbstständige, Beamte, Bezieher von hohen bis höchsten Einkommen und natürlich die von den Parteimitgliedern erkorene Mandatasträger alimentiert.
Seltsam ist nur - die deutsche Rentenversicherung, welche ja wissen sollte woher deren Einnahmen kommen, kommt (in 2018) auf um die 68 Mrd. €...selbst 2020 sollen es "nur" 74 Mrd. € und selbst 3 Jahre später sollen es "nur" 84 Mrd. € sein...weitab von den 100 Mrd. €, welche da - aus welcher Interessenslage heraus auch immer - kommuniziert wird.
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Das Zusammenspiel Parteien - Presse und rentenpolitische Märchenstunde funktioniert seit 1957 perfekt - und so manch Einer glaubt was da erzählt, geschrieben, berichtet wird....
Die miofache "Zuwanderung" spielt aktuell bei der Thematik Rente keine, absolute keine Rolle - und würde eigentlich auch in der Zukunft keine Rolle spielen kämen die Parteien nicht auf die Idee eine Grundrente (natürlich dauerhaft beitrags- und nicht steuerfinanziert . der nächste Rentenbetrug) einzuführen.
Im Strafrecht gilt - wer befangen ist kann / darf weder Ankläger noch Richter sein. Im "Parlamentsrechts" gilt dies (warum wohl?) nicht und ja, so ist dies kein Mißbrauch, sondern eigentlich nur eine plumpe Vorteilsnahme der Damen und Herren welche sich Bundesregierung und MdB nennen....
Vorteilsannahme (§ 331 StGB) wäre eine Straftat. Was die Parlamentarier, Amtsträger, Funktionäre u.s.w. machen, ist nicht strafbar sondern sozusagen Gewohnheitsrecht. Wer an den Schaltstellen der Macht sitzt, hat sich schon immer schamlos bedient. Das sehen übeigens alle Parteien so, sogar die 'revolutionäre' NPD hat Steuerknete gern genommen, aber damit ist es wohl jetzt vorbei, die sollen ja nix mehr bekommen.
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