Beispiel: Im Jahr 2018 sind nach diesem Link 23 Mrd nicht durch Bundesmittel gedeckt.Zitat von allesganoven [Links nur für registrierte Nutzer] ... Durch die Plünderung der Rentenbeiträge zu Gunsten der Staatskasse kann sich der Staat immer noch eine solche Bürokratie leisten , die viele Beamte ernährt.
Daraus können höchstens zu einem kleinen Bruchteil die Beamten versorgt werden, ansonsten werden sie durch ihre Steuerzahlungen ernährt.
Deutsch wird groß geschrieben
Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
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Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
Deine Quelle ist aber nicht das BMF, sondern eine obskure Seite, welche dazu dient die Realitäten zu verschleiernm, zu täuschen, zu tricksen, zu tarnen...und dass das BMF gerne Zahlen "schönrechnet" - was würde wohl passieren, wenn sich eine Bundesregierung heute hinstellen würde und sagt - liebe sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer - ihr müsste, das verstehen, wir - die Freiberufler, die Selbstständigen, die Beamten und natürlich die Politiker sind leider finanziell so arm ausgestatette Menschen, dass ihr für uns 30, 40 Mrd. € jedes Jahr aufbringen müsste, damit wird nicht unter Brücken schlafen müssen...
Blödsinn! Wenn ich das BMF als Quelle hätte, würdest du behaupten, die Seite wäre gefälscht. Und wenn Olaf Scholz (Bundesfinanzminister) in der Tagesschau sagen würde, dass es genau so ist, würdest du behaupten, dass er lügt. Wenn jemand alles für falsch, manipuliert, gelogen oder sonstwas hält, dann hat es wenig Sinn, mit ihm zu reden.
Wie seriös ist Dir die Hans-Böckler-Stiftung?
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Seite 6, dann musst Du nicht lange schauen.
Weder Das BMF noch die Deutsche Rentenversicherung gibt Dir Auskunft wie sich die Einzelbeträge der Rentenleistungen denn zusammensetzen - warum wohl nicht?
Also muss man sich aber mehr oder minder seriöse Informationsseiten verlassen (die Hans-Böckler-Stiftung ist gewerkschafsnah, dies muss man bei lesen deren Informationsseiten wissen und entsprechend werten)
Geändert von BlackForrester (25.08.2019 um 14:28 Uhr)
Ja, wenn ein Olaf Scholz (oder sonst ein Politiker oder beamteter Staatssekretär) dies sagen würde und ja, wer den Bundeshaushalt liest, der weiß wohin das Geld fließt und dies deckt sich nicht unbedingt mit dem, was die Medien / Parteien so erzählen...
Nur um Dir den Zahn zu ziehen ich wisse nicht wovon ich rede:
Von den rund 105 Mrd. "Rentenzuschuss" im Bundeshaushalt 2019 sind 7 Mrd. € eingestellt für - Erstattung des Bundes bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das Geld erhalten aber - ups - die Länder und nicht die Deutsche Rentenversicherung.
Dann schauen wir weiter - um die 5,5 Mrd. € für die Knappschaften - was haben die Knappschaften denn mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun?
Soll ich weitermachen?
Weiter sind es etwa 14 Mrd. € Steuereinnahmen aus der Ökosteuer, welche nichts mit der Deckung versicherungsfremder Leistungen zu tun haben.
Also drei Positionen auf die schnelle und aus 105 Mrd. € (wie vom BMF, Olaf Scholz und den Medien verkündert) werden real´mal kaum mehr als 80 Mrd. €...ups
Was, du kennst nicht mal das Urteil des BVfG, das eine wirkungsgleiche Kürzung der Pensionen fordert. Aber du weisst doch sicherlich, dass das Rentenniveau um 40 % gekürzt wurde.
Schau dir mal das Urteil an und erkläre mir, warum sogar dieStudie , die für den Beamtenbund erstellt wurde, von 56 % zukünftigerPensionshöhe ausgeht.
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Schau dazu die Seiten 9 und 33 an.
Hier ein Ausschnitt aus dem Urteil
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Die Übertragung der erst künftigen Auswirkungen der Rentenreformauf die Beamtenversorgung erforderte deshalb eine prognostische Entscheidungdes Gesetzgebers. Hiermit zwangsläufig verbundene Ungenauigkeiten und Abweichungen sind bei der Beurteilung des Gestaltungsspielraums und der Amtsangemessenheit der Versorgungsbezüge zu berücksichtigen. Eine von Anbeginn bestehende Deckungsgleichheit der Veränderungen in den Versorgungssystemen ist deshalb nicht Voraussetzung der Verfassungsmäßigkeit des gesetzgeberischenHandelns. Dem Besoldungsgesetzgeber ist darüber hinaus zuzugestehen, zunächstdie Auswirkungen der Veränderungen abzuwarten. Andererseits ist er jedochgehalten, bei einer nicht unerheblichen Abweichung der tatsächlichen von derprognostizierten Entwicklung Korrekturen an der Ausgestaltung der Bezügevorzunehmen.
Geändert von allesganoven (25.08.2019 um 14:59 Uhr)
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