Genau das. Die StA ja. Die Justiz, also die Gerichte sind es nicht. Zumindest wenn man die abstrakte Möglichkeit einer Beförderung nicht als eine Art atypische "Weisungsgebundenheit" versteht. Zumal der Beförderungsspielraum bei Richtern begrenzt ist. Vom Richter am AG oder Beisitzer am LG geht's nur zum Vorsitzenden am LG bzw. Präsi vom AG. Das hat dann aber eher was mit einer Abordnung ans OLG und deren Bewertung zu tun. Weniger damit, aus Sicht von dreisten SPD-Politiker-Ehemänndern milde Urteile zu fällen.