Ja.Kann ich nicht betätigen. Mich haben Fachanwalte gerettet. Die waren jahrelang meine berufliche und persönliche Freiheitsversicherung. Illegaler, geladener S & W Revolver im Handschuhfach. Polizei gefunden, riesen Galama veranstaltet " gibt mindestens 2 Jahre Haft oB, dazu Wideruf ihrer Konzession wegen UnzuV und wenn mit der Waffe ein Mord begangen, haben sie eine Anklage wegen Mord am Hals ". Ich solle besser gleich alles gestehen, dann legen sie ein gutes Wort für mich ein. Blablabla..
Damals wurde man von der Polizei noch nicht über nomen tenetur aufgeklärt. Nix gestanden, nix unterschrieben, zum Anwalt. Erste Frage, haben sie ausgesagt. Zweite Frage, haben sie die Waffe illegal bessene erworben, oder gefunden und wollten sie diese abgeben. Im letzeren Fall gibts Freispruch. Da viel mir ein, dass ich sie gefunden habe. Einstellung des Verfahrens.
In den Notwehrsträngen wude zigfach gepostet, dass man sich faktisch gar nicht mehr verteidigen dürfe und könne, und man insbes für den Besitz- erst recht natürlich Einsatz- einer illegalen Waffe das Recht auf NW verwirke, und für Jahre hinter Gittern gehen würde. Und das von Leuten, die bei der Polizei Aussagen machten, weder vom Recht zum Schweigen noch der Notwendigkeit eines Anwalts, geschweige denn Fachanwalts überzeugt werden konnten