Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
Ja dito. Aber eine Waschmaschine wird trotzdem nicht vom Amt bezahlt, sondern nur als Darlehen zur Verfügung gestellt und mit späteren Zahlungen verrechnet.
Im Rahmen der Erstausstattung muß gar nichts zurückbezahlt werden. Dazu gehört auch die Waschmaschine wie auch ein Fehrnseher.

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