Zitat von
hajo
Es ist vom Deutschen Bundestag angezeigt, dass der Herausgeber des Bundesgesetzblattes das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) ist. Passt nicht mit der Folge zusammen, dass der Herausgeber Bundesregierung durch die von ihm bewirkte Veröffentlichung von Gesetzestexten und der damit verbundenen Inkraftsetzung des Gesetzes über keine Vollmacht zu verfassungsrechtlichem Handeln verfügt, die aber Voraussetzung ist, dass die vollzogene Handlung auch wirksam werden kann.