Zitat von
hajo
Nix Reichsbürgerunfug. Lieber mal richtig hirnen, bevor man so einen Quatsch absondert. Da disqualifiziert sich der Kritiker selber.
Fakt ist, dass seit 11.11.2018 die Petition 2-19-02-1101-013008 beim Bundestag anhängig ist, mit der beantragt ist, dass der Deutsche Bundestag von ihm erlassene Gesetze künftig selber verkündet. In der Stellungnahme vom 27.02.2019 ist u. a. ausgeführt: "Dementsprechend leitet das Bundespräsidialamt gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien der Schriftleitung des Bundesgesetzblattes zur Verkündung zu. Das Bundesgesetzblatt wiederum wird vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) herausgegeben."
Also ist die Grundlage für die Verkündung von Gesetzen im Bundesgesetzblatt die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, und nicht Artikel 82 GG. In diesen wird durch die Gemeinsame Geschäftsordnung unmittelbar eingegriffen, als das Bundespräsidialamt das unterzeichnete Gesetz eben nicht zur Verkündung an den Deutschen Bundestag zurückreicht, sondern an "die Schriftleitung des Bundesgesetzblattes" ausreicht - zum Zweck der Verkündung. So ist zutreffend, dass die vom Bundestag beschlossenen und vom Bundespräsidenten unterzeichneten Gesetze seit 1949 ohne Ermächtigung durch den Gesetzgeber ausschließlich auf der Grundlage der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien verkündet und damit in Kraft gesetzt werden.
Jetzt bitte diesen Sachverhalt sachlich widerlegen, wenn es geht.