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Thema: Bundesrecht ist geltendes Recht, aber ist es auch gültiges Recht?

  1. #21
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Bundesrecht ist geltendes Recht, aber ist es auch gültiges Recht?

    Die Gesamtheit der Gesetzgebung eines Staates kann rechtssoziologisch besehen gar nicht verfassungswidrig sein. Sollte staats- oder verwaltungsrechtlich tatsächlich etwas zu beanstanden sein, muss man den status quo eben in eine neue juristische Kunstfigur giessen. Alles andere wäre der Versuch der Revolution über den Weg des Amtsgerichtes und damit lebensfremd.

    Die von OP aufgeworfene Frage ist also, wenn überhaupt, eine für eine Examensarbeit, keine für's Forum hier.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  2. #22
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    Standard AW: Bundesrecht ist geltendes Recht, aber ist es auch gültiges Recht?

    Zitat Zitat von hajo Beitrag anzeigen
    Es ist vom Deutschen Bundestag angezeigt, dass der Herausgeber des Bundesgesetzblattes das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) ist. Passt nicht mit der Folge zusammen, dass der Herausgeber Bundesregierung durch die von ihm bewirkte Veröffentlichung von Gesetzestexten und der damit verbundenen Inkraftsetzung des Gesetzes über keine Vollmacht zu verfassungsrechtlichem Handeln verfügt, die aber Voraussetzung ist, dass die vollzogene Handlung auch wirksam werden kann.
    Auch kluge Hennen machen mal ins Nest. Jetzt denken wir mal scharf nach: Ministerien sind Organe, also keine eigenen Rechtspersonen. Somit kann das Bundesjustizministerium gar nicht Eigentümer des Bundesanzeiger-Verlages und Herausgeber des Bundesgesetzblattes sein. (Eigentümer des Verlages ist die DuMont-Mediengruppe, was dir gewiss auch nicht gefallen wird.) Das ist allenfalls der Bund. Der Bund wiederum ist nicht identisch mit der Bundesregierung. Dass der Bund die für ihn und in ihm geltenden Gesetze auch veröffentlicht, damit der Bürger sie kennt, findet hoffentlich Gnade vor deinen Augen.

    Darüber hinaus hat der Verlag gar keine Wahl, was ins Bundesgesetzblatt kommt (weder der Eigentümer noch der Herausgeber), denn das bestimmt der Bundespräsident. Wenn ich einen Artikel in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift veröffentliche, ist er nicht das geistige Eigentum des Verlages, sondern meines. Wobei in meinem Fall der Verlag die Publikation immerhin noch ablehnen könnte, während der Bundesanzeiger-Verlag diese Wahl nicht hat.

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