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Thema: Bundesrecht ist geltendes Recht, aber ist es auch gültiges Recht?

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  1. #1
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    Standard Bundesrecht ist geltendes Recht, aber ist es auch gültiges Recht?

    Gesetze, eingeschlossen Änderungen von Gesetzen, werden, egal von wem sie in den Bundestag eingebracht werden, vom Bundestag beschlossen und vom Bundespräsidenten nach Prüfung auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz unterzeichnet. Ab hier wird es interessant.

    Gemäß Artikel 82 GG ist die Verkündung von Gesetzen Sache des Bundestages. Fakt aber ist, dass das Bundespräsidialamt die unterzeichneten Gesetze sodann an die Bundesregierung zum Zweck der Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt. Die Bundesregierung oder eine von ihr bestellte Person verkündet das neue Gesetz als Herausgeber und damit als natürliche Person im Bundesgesetzblatt und setzt das neue Gesetz dadurch in Kraft. Grundlage; die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien.

    Also die Frage, kann diese Geschäftsordnung die notwendige Erteilung einer Vollmacht des Bundestages, der ja zur Verkündung von Gesetzen zuständig ist, ersetzen? Meines Erachtens nach bedarf die Bundesregierung einer Vollmacht des jeweiligen Bundestages, durch die sie ermächtigt wird, vom Bundestag beschlossene und vom Bundespräsidenten unterzeichnete Gesetze anstelle des Bundestages gemäß Art. 82 GG zu verkünden und in Kraft zu setzen.

    Eine solche Vollmacht wurde von keinem bisher gegebenen Bundestag erteilt - an die Bundesregierung.

    Also ist sämtliches Bundesrecht, welches seit 1949 von der Bundesregierung verkündet und "in Kraft gesetzt" wurde, von dieser vollmachtlos verkündet und in Kraft gesetzt worden - und ist damit zwar ein geltendes, aber kein gültiges Recht. Die Folge: Sämtliches Bundesrecht gilt nur in der Fassung, in der es als vorkonstitutionelles Recht am 22.05.1949 gegeben war und mit dem Grundgesetz als Bundesrecht übernommen wurde, soweit es als mit dem Grundgesetz vereinbar festgestellt wurde. Aber auch diese Prüfung fand nie statt.

    Damit ist die Frage geboten, welche Fassung von vorkonstitutionellem Recht (vor dem 23.05.1949 gegebenes Recht) kann gültiges Recht sein, und welche Qualität und Wertigkeit hat das gesamte nach dem 23.05.1949 verkündete Bundesrecht?

  2. #2
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    Standard AW: Bundesrecht ist geltendes Recht, aber ist es auch gültiges Recht?

    Zitat Zitat von hajo Beitrag anzeigen
    Also ist sämtliches Bundesrecht, welches seit 1949 von der Bundesregierung verkündet und "in Kraft gesetzt" wurde, von dieser vollmachtlos verkündet und in Kraft gesetzt worden - und ist damit zwar ein geltendes, aber kein gültiges Recht. Die Folge: Sämtliches Bundesrecht gilt nur in der Fassung, in der es als vorkonstitutionelles Recht am 22.05.1949 gegeben war und mit dem Grundgesetz als Bundesrecht übernommen wurde, soweit es als mit dem Grundgesetz vereinbar festgestellt wurde. Aber auch diese Prüfung fand nie statt.
    Wieder so ein Reichsbürgerunfug.

  3. #3
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    Standard AW: Bundesrecht ist geltendes Recht, aber ist es auch gültiges Recht?

    Nix Reichsbürgerunfug. Lieber mal richtig hirnen, bevor man so einen Quatsch absondert. Da disqualifiziert sich der Kritiker selber.

    Fakt ist, dass seit 11.11.2018 die Petition 2-19-02-1101-013008 beim Bundestag anhängig ist, mit der beantragt ist, dass der Deutsche Bundestag von ihm erlassene Gesetze künftig selber verkündet. In der Stellungnahme vom 27.02.2019 ist u. a. ausgeführt: "Dementsprechend leitet das Bundespräsidialamt gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien der Schriftleitung des Bundesgesetzblattes zur Verkündung zu. Das Bundesgesetzblatt wiederum wird vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) herausgegeben."

    Also ist die Grundlage für die Verkündung von Gesetzen im Bundesgesetzblatt die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, und nicht Artikel 82 GG. In diesen wird durch die Gemeinsame Geschäftsordnung unmittelbar eingegriffen, als das Bundespräsidialamt das unterzeichnete Gesetz eben nicht zur Verkündung an den Deutschen Bundestag zurückreicht, sondern an "die Schriftleitung des Bundesgesetzblattes" ausreicht - zum Zweck der Verkündung. So ist zutreffend, dass die vom Bundestag beschlossenen und vom Bundespräsidenten unterzeichneten Gesetze seit 1949 ohne Ermächtigung durch den Gesetzgeber ausschließlich auf der Grundlage der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien verkündet und damit in Kraft gesetzt werden.

    Das heißt, der Gesetzgeber beschließt ein Gesetz, und nach ihm die Sintflut. Wie dieses Gesetz dann in Kraft gesetzt wird, das ist egal.

    Ergänzung: Artikel 82 ist im GG der Gesetzgebung zugeordnet. Damit kann es im Grundsatz nur eine Variante geben, die rechtlich nicht zu beanstanden ist, nämlich dass das Bundesgesetzblatt nicht von der Bundesregierung (Exekutive), sondern vom Bundestag (Legislative) herausgegeben wird. Wäre dem so, wäre alles paletti.

    Jetzt bitte diesen Sachverhalt sachlich widerlegen, wenn es geht.
    Geändert von hajo (25.08.2019 um 15:05 Uhr)

  4. #4
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    Standard AW: Bundesrecht ist geltendes Recht, aber ist es auch gültiges Recht?

    Zitat Zitat von hajo Beitrag anzeigen
    "Dementsprechend leitet das Bundespräsidialamt gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien der Schriftleitung des Bundesgesetzblattes zur Verkündung zu. Das Bundesgesetzblatt wiederum wird vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) herausgegeben."

    Also ist die Grundlage für die Verkündung von Gesetzen im Bundesgesetzblatt die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, und nicht Artikel 82 GG. In diesen wird durch die Gemeinsame Geschäftsordnung unmittelbar eingegriffen, als das Bundespräsidialamt das unterzeichnete Gesetz eben nicht zur Verkündung an den Deutschen Bundestag zurückreicht, sondern an "die Schriftleitung des Bundesgesetzblattes" ausreicht - zum Zweck der Verkündung.
    Nun ja, da steht doch gerade, dass die Gesetze nicht vom Bundestag verkündet werden, sondern durch die vom Bundespräsidenten veranlasste Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Warum sollte der Bundestag das tun? Das Verfahren steht in keinem Widerspruch zum GG.

    Und die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien setzt das GG genau so wenig außer Kraft wie die Geschäftsordnung des Bundestages.

  5. #5
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    Standard AW: Bundesrecht ist geltendes Recht, aber ist es auch gültiges Recht?

    Das grundsätzlich gegebene Problem ist, dass die Ausreichung eines vom Bundespräsidenten unterzeichneten Gesetzes an die Schriftleitung des Bundesgesetzblattverlages dann nicht zu beanstanden ist, wenn der Herausgeber der Deutsche Bundestag ist. In diesem Fall übergibt der Bundespräsident das unterzeichnete Gesetz an den unter der Herrschaft des Gesetzgebers stehenden Bundesgesetzblattverlag. Dies ist mit Artikel 82 GG vereinbar.

    Die Folge wäre, dass bei jedem im Bundesgesetzblattverlag verkündeten Gesetz nicht der Bundespräsident, der/die Bundeskanzler/in und der jeweilige Minister benannt sind, sondern nur der Bundespräsident und der jeweilige Präsident des Deutschen Bundestages.

    Da die Verkündung und Inkraftsetzung eines Gesetzes aber ein verfassungsrechtlicher Akt ist, bedarf die Exekutive, also die Bundesregierung, der Ermächtigung, diesen Akt durchzuführen. Ohne Ermächtigung keine wirksame Verkündung von Gesetzen, keine wirksame Inkraftsetzung von Gesetzen - es sei denn, sie ist dazu legitimiert. Die derzeit einzige Legitimation der Bundesregierung zum Bewirken von verfassungsrechtlichen Akten ist die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien. Dadurch kann sie sich aber nicht selber ermächtigen, Gesetze durch Verkündung in Kraft zu setzen. Und dadurch, dass der Bundespräsident unterzeichnete Gesetze gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung an die unter der Herrschaft der Bundesregierung stehende Schriftleitung des Bundesgesetzblattverlages ausreicht, wird keine qualifizierte Rechtsgrundlage geschaffen, durch die die Bundesregierung tatsächlich berechtigt wird, Gesetze zu verkünden und verfassungsrechtlich in Kraft zu setzen.

    Es wird zwar so praktiziert, aber es ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, jedenfalls so lange nicht, wie die Bundesregierung nicht durch Gesetz vom Gesetzgeber zur Verkündung und Inkraftsetzung von Gesetzen berechtigt ist.
    Geändert von hajo (25.08.2019 um 15:44 Uhr)

  6. #6
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    Standard AW: Bundesrecht ist geltendes Recht, aber ist es auch gültiges Recht?

    Zitat Zitat von hajo Beitrag anzeigen
    Das grundsätzlich gegebene Problem ist, dass die Ausreichung eines vom Bundespräsidenten unterzeichneten Gesetzes an die Schriftleitung des Bundesgesetzblattverlages dann nicht zu beanstanden ist, wenn der Herausgeber der Deutsche Bundestag ist. In diesem Fall übergibt der Bundespräsident das unterzeichnete Gesetz an den unter der Herrschaft des Gesetzgebers stehenden Bundesgesetzblattverlag.
    Scheitert aber daran, dass der Bundestag keine Rechtsperson ist und daher weder Eigentümer noch Verleger sein kann.

    Zitat Zitat von hajo Beitrag anzeigen
    Die Folge wäre, dass bei jedem im Bundesgesetzblattverlag verkündeten Gesetz nicht der Bundespräsident, der/die Bundeskanzler/in und der jeweilige Minister benannt sind, sondern nur der Bundespräsident und der jeweilige Präsident des Deutschen Bundestages.
    Nun müssen aber Gesetze auch vom Bundeskanzler und dem jeweiligen Fachminister unterzeichnet sein.

    Zitat Zitat von hajo Beitrag anzeigen
    Und dadurch, dass der Bundespräsident unterzeichnete Gesetze gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung an die unter der Herrschaft der Bundesregierung stehende Schriftleitung des Bundesgesetzblattverlages ausreicht, wird keine qualifizierte Rechtsgrundlage geschaffen, durch die die Bundesregierung tatsächlich berechtigt wird, Gesetze zu verkünden und verfassungsrechtlich in Kraft zu setzen.
    Niemand hindert den Bundespräsidenten daran, die ausgefertigten Gesetze an einen Verlag weiterzuleiten, der Regierungseigentum ist. Die Inhalte stammen ja schließlich tatsächlich vom Bundestag. Wenn ich in einer wissenschaftlichen Zeitschrift einen Artikel veröffentliche, ist der Inhalt mein geistiges Eigentum, nicht das des Verlages.

    So lange das Grundgesetz das aktuelle Verfahren nicht verbietet, ist es legitim.

  7. #7
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    Standard AW: Bundesrecht ist geltendes Recht, aber ist es auch gültiges Recht?

    Zitat Zitat von hajo Beitrag anzeigen
    Nix Reichsbürgerunfug. Lieber mal richtig hirnen, bevor man so einen Quatsch absondert. Da disqualifiziert sich der Kritiker selber.

    Fakt ist, dass seit 11.11.2018 die Petition 2-19-02-1101-013008 beim Bundestag anhängig ist, mit der beantragt ist, dass der Deutsche Bundestag von ihm erlassene Gesetze künftig selber verkündet. In der Stellungnahme vom 27.02.2019 ist u. a. ausgeführt: "Dementsprechend leitet das Bundespräsidialamt gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien der Schriftleitung des Bundesgesetzblattes zur Verkündung zu. Das Bundesgesetzblatt wiederum wird vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) herausgegeben."

    Also ist die Grundlage für die Verkündung von Gesetzen im Bundesgesetzblatt die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, und nicht Artikel 82 GG. In diesen wird durch die Gemeinsame Geschäftsordnung unmittelbar eingegriffen, als das Bundespräsidialamt das unterzeichnete Gesetz eben nicht zur Verkündung an den Deutschen Bundestag zurückreicht, sondern an "die Schriftleitung des Bundesgesetzblattes" ausreicht - zum Zweck der Verkündung. So ist zutreffend, dass die vom Bundestag beschlossenen und vom Bundespräsidenten unterzeichneten Gesetze seit 1949 ohne Ermächtigung durch den Gesetzgeber ausschließlich auf der Grundlage der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien verkündet und damit in Kraft gesetzt werden.

    Jetzt bitte diesen Sachverhalt sachlich widerlegen, wenn es geht.
    Wer hat denn diese Petition auf den Weg gebracht? Bestimmt ein Feierabendjurist.

  8. #8
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    Standard AW: Bundesrecht ist geltendes Recht, aber ist es auch gültiges Recht?

    Zitat Zitat von hajo Beitrag anzeigen
    [...]

    Jetzt bitte diesen Sachverhalt sachlich widerlegen, wenn es geht.

    Welchen Sachverhalt? Daß Du Art. 82 GG nicht gelesen hast, obwohl er sogar in diesem Strang schon korrekt zitiert wurde, und bei dem Du - warum auch immer - wider den Wortlaut von Art. 82 GG der Meinung bist, das unterzeichnete Gesetz müsse vom Bundespräsidenten an den BT zurückgereicht werden? Oder daß Du aus §60 I GGO, die den Arbeitsauflauf regelt (was überhaupt der Sinn einer Geschäftsordnung ist; im Fall der GGO innerhalb der Bundesministerien, zwischen diesen und ihre Zusammenarbeit mit anderen Verfassungsorganen wie dem Bundespräsidenten) fälschlicherweise den Schluß ziehst, dies wäre die (alleinige) Rechtsgrundlage dafür, daß Bundesgesetze im Bundesgesetzblatt verkündet werden, während §60 I GGO tatsächlich nur den rechtlichen Rahmen, der hier durch Art. 82 GG gesetzt wird, als Geschäftsordnung, d.h. in Bezug auf Handlungsabläufe, konkretisiert?

  9. #9
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    Standard AW: Bundesrecht ist geltendes Recht, aber ist es auch gültiges Recht?

    Zitat Zitat von hajo Beitrag anzeigen
    Jetzt bitte diesen Sachverhalt sachlich widerlegen, wenn es geht.
    Kaiser Franz überschritt 1806 seine Kompetenzen mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen. War das nachfolgende Recht auf deutschem Boden ungültig? Bitte sachlich widerlegen.

  10. #10
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Bundesrecht ist geltendes Recht, aber ist es auch gültiges Recht?

    Was immer im "Namen des Volkes" verkündet, bzw. beschlossen wird, ist mit Vorsicht & Mißtrauen zu genießen.

    "Das Volk hat es (angeblich) so gewollt", ein Spruch, der nur selten zutrifft...
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