Die Gesamtheit der Gesetzgebung eines Staates kann rechtssoziologisch besehen gar nicht verfassungswidrig sein. Sollte staats- oder verwaltungsrechtlich tatsächlich etwas zu beanstanden sein, muss man den status quo eben in eine neue juristische Kunstfigur giessen. Alles andere wäre der Versuch der Revolution über den Weg des Amtsgerichtes und damit lebensfremd.

Die von OP aufgeworfene Frage ist also, wenn überhaupt, eine für eine Examensarbeit, keine für's Forum hier.