Ursula Meta Hedwig Haverbeck-Wetzel wurde am * 08. November 1928 in Winterscheid, Hessen geboren, hat quasi den letzten Krieg noch bewusst miterlebt, und nach dem Krieg das Deutschland so mit-aufgebaut, wie wir alles es heute kennen, nämlich als wirtschaftlich starkes Land.

Am 17. Februar 2017 im Alter von 88 Jahren wurde sie vom Amtsgericht Detmold wegen "Volksverhetzung" und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu zehn Monaten Haft verurteilt. Sie hatte nach der Verurteilung im September 2016 im Gericht Schriftstücke verteilt, in denen sie erneut den Holocaust als Propagandalüge bezeichnet hat.
Im Berufungsverfahren bestätigte das Landgericht Detmold am 28. November 2017 das Urteil gegen Haverbeck und legte vierzehn Monate Haft fest. Sie wollte gegen dieses Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Hamm einlegen.

Am 16. Oktober 2017 verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten Haverbeck wiederum wegen "Volksverhetzung" zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen Haverbecks während einer öffentlichen Veranstaltung in einer Berliner Gaststätte am 30. Januar 2016. Sie hatte dort wiederholt behauptet, dass es den Holocaust nicht gegeben habe. Haverbeck ging auch in diesem Verfahren in Berufung, scheiterte hiermit jedoch.

Inhaftierung 2018
Nachdem Ursula Haverbeck am 02. Mai 2018 nicht zum Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne erschienen war, erließ die Staatsanwaltschaft Verden einen Vollstreckungshaftbefehl. Das internationale Auschwitz-Komitee forderte, dass nun „mit Dringlichkeit“ nach ihr gefahndet werde, und kritisierte, dass ihr die Justiz „in den zurückliegenden Jahren eine viel zu lange Leine gelassen“ habe.
Haverbeck wurde am 7. Mai 2018 in ihrem Haus in Vlotho festgenommen und in der JVA Bielefeld-Senne inhaftiert.
Am 09. Mai 2018 wurde Haverbeck in die JVA Bielefeld-Brackwede überstellt.

Vor dem Gebäude kam es am 10. Mai 2018 zu Versammlungen von rund 350 Sympathisanten aus dem Umfeld der Partei Die Rechte sowie etwa 600 Gegendemonstranten.
Am 3. August 2018 lehnte das Bundesverfassungsgericht die Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Inhaftierung ab. Das Gericht teilte mit, dass die Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit vereinbar sei.

Nun mag ja Jeder (egal ob nun politisch "rechts" oder "links" eingestellt) hinsichtlich der Aburteilung und Inhaftierung einer nun fast 91-jährigen alten Dame seine eigene Meinung haben, aber wenn man es einmal wirklich genau nimmt, und Äpfel mit Äpfel vergleicht, so hat Frau Haverbeck nichts anderes gemacht, als Ihre eigene Meinung gesagt, vielleicht auch noch zu Papier gebracht, und dieses Papier dann verteilt.

Vergleicht man nun weiter Birnen mit Birnen, so hat Frau Haverbeck nichts anderes gemacht, als die heute so hoch gelobten
"Geschwister Scholl", die 1942/1943 auch ihre eigene Meinung gesagt, niedergeschrieben auf Papier, und dieses verteilt haben.

Die Taten der Geschwister Scholl, deren eigene Meinung zu Papier gebracht und verteilt zu haben, wird ja heute eigentlich groß geschrieben, da sich die Geschwister Scholl lt. Meinung der Experten und Historiker nicht haben "unterkriegen lassen".

Wie wir alle wissen, wurden die Geschwister Scholl im Februar 1943 verurteilt und geköpft, was heute als "Akt der Barbarei" hingestellt wird, da die Geschwister Scholl eigentlich genau genommen nur wegen des Verteilens von Papier verurteilt wurden, auf dem eine eigene Meinung stand.

Nicht anders verhält es sich aber bei Ursula Haverbeck, die auch nur Papiere verteilt hatte, auf dem ihre eigene Meinung stand.

Die Todesstrafe wurde in West-Deutschland 1949 abgeschafft wurde, und der letzte Mensch in West-Deutschland 1949 in Tübingen geköpft, das war der Raubmörder Richard Schuh.

Einige Wochen später wurde der letzte Mensch in West-Berlin geköpft, das war auch ein Raubmörder.

In Bayern in Landsberg wurde das wirklich letzte Todesurteil in West-Deutschland 1951 vollstreckt, nämlich durch Hängen.
Der Hingerichtete war übrigens auch ein Politischer Gefangener, wenn man es ganz genau nimmt.

Aber kommt eine Inhaftierung 2018 einer nun fast 91-jährigen Dame nicht einem solchen Urteil gleich, wie es auch die heute so hoch gelobten Geschwister Scholl erleiden mußten??

Ich denke JA!!

Die heute fast 91-jährige Frau Haverbeck hat heute einen Wunsch, nämlich bei Bischof Williamson eine Beichte abzulegen.
Vielleicht ist es der letzte Wunsch von Frau Haverbeck auf dieser Welt??
Vielleicht naht auch das Ende eines großartigen Lebens einer alten würdevollen Dame, und sie ahnt es??

Wer es bisher noch nicht wußte, der müßte es jetzt begreifen!

Der erbetene Besuch des Bischof Williamson bei Ursula Haverbeck im Gefängnis - zwecks Beichte! - wurde abgelehnt! Das ist für mich unmenschlich. Schlimmer als in der DDR und schlimmer als im sog. III.Reich, denn selbst die Geschwister Scholl hatten noch seelsorgerischen Beistand und einen Pfarrer! Nich einmal bei einem Seelsorger ihres Vertrauens darf Frau Haverbeck beichten. Schlimmer geht es nicht mehr. Das muß verbreitet werden!! Es ist eine Tatsache, die sich nicht weglügen läßt.

Vielleicht hat ja jemand hier im Forum eine Idee, wie man diesen Wunsch der Frau Ursula Haverbeck doch noch erfüllen kann?