In deinen hier zitierten Quellen ist von "Unschuldsvermutung" die Rede. Du referiertest allerdings in dem Beitrag, auf den ich mich bezog, über "Umschuldsvermutung". Und das nicht etwa einmal, sondern nachlesbar zweimal. Deshalb halte ich es weiter für richtig, dich darauf hinzuweisen, dass es einen Grundsatz der Umschuldsvermutung nicht gibt. Hast du das jetzt verstanden oder soll ich es dir noch einmal erklären?