Und Sie wundern sich, daß man Deutschland unter Besatzung hält?

Art. 1 GG i.V.m. Art. 139 GG dürfte Ihnen dahingehend maßgeblich vor Augen halten, was Sie offensichtlich nicht bereit sind zu verstehen. Ich wüßte hingegen nicht, was dagegen spricht, aber so ist dies nun einmal mit einem sogenannten Schicksal.
(Oder einer sogenannten Souveränität, die man stets nur erwartet.)