Merkelraute; die "Freiheit des Wortes" i.V.m. "Gesundheit" wird da schwer "herhalten" können, aber wohl die Würde eines Anderen (aufgrund Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 GG).