Antisemitisch motivierte Kriminalität ist genauso zu behandeln, wie "normale". Die antisemitische Motivlage mag Polizei und Gericht interessieren zwecks Täterfindung, mich als Wähler und Bürger interessiert sie nicht, da ich meine Ansichten und Meinungen nicht an einem Maßstab "ist jüdisch/nicht" odgl. entwickele. (Das gilt analog zum Maßstab "ist ein brauner Mensch/nicht", den viele zu haben scheinen.)

(Über Sondertatbestände deutschen- und kirchenfeindliches Handeln bin ich aus Egoismus verhandlungsbereit.)