Man darf in diesem Land Politiker doch noch als das bezeichnen was sie sind. Ein Wegweisendes Urteil:
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Berlin. Beleidigungen sind strafbar. Im Fall der grünen Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast scheint das aber nicht zu gelten. Zumindest wenn man der Auffassung des Berliner Landgerichts folgt. Denn das entschied am 9. September: „Der Kommentar ,Drecks Fotze‘ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragsstellerin noch Hinnehmbaren“ (Az: 27 AR 17/19). So wurde Künast im Frühjahr öffentlich auf Facebook betitelt. Ihr Anwalt Severin Riemenschneider ist nach der Gerichtsentscheidung fassungslos. „Für mich ist das eine klare Formalbeleidigung“, sagte er der Berliner Morgenpost. ...