Mag vielleicht nicht der richtige Begriff dafür sein (geht ja da scho mehr ums Recht am eigenen Bild, Privatsphäre etc.), aber Du solltest schon merken was damit gemeint ist. Wer sich in die Öffentlichkeit stellt und seine Meinung kund tut (eben zum Beispiel Pädo goutiert unter dem Licht "wenn es gewaltfrei ist") der muss damit rechnen, dass was kommt.
Mit solchem Blödsinn überhaupt Gerichte zu beschäftigen finde ich relativ vom Sinn befreit (Einzelaussagen als Reaktion). Anlasslos würde ich ja noch verstehen, aber als Reaktion hört bei mir dann das Verständnis auf, weil eben je nach Aussage derjenigen Person könnte auch mir so ein Wort dann entgleiten. Normalerweise eigentlich nicht, aber ist auch schon vorgekommen.
Wenn das grüne Reich die Energieversorgung an die Wand gefahren hat, fällt auch die Ampel aus und dann gilt wieder rechts vor links! Ja, ich spare Strom - fahre einen Benziner.
Die Forderung, sie als „Sondermüll“ zu entsorgen, habe „Sachbezug“. Attribute wie „Stück Scheiße“, „Schlampe“ sowie „Geisteskranke“ wurden als „Auseinandersetzung in der Sache“ gewertet.
Leider wird es mit größter Sicherheit nicht dabei bleiben. Die Schweinerichter der höheren Instanz dürften das Urteil aufheben.
Na ja, de facto kannst du im real live Jeden ( A: Beamte ) beleidigen, oder ohrfeigen, wenn du keine Angst vor Konsequenzen des Beleidigten hast, denn, sollte er überhaupt deinen Namen kennen und dich an zeigen, wird eh Alles eingestellt. Es kommt also nicht mal zu einer Verhandlung. Und wenn, gilt wechselseitige Beleidigungen § 199 StGB, oder Notwehr, und die sind dann ohnhin allesamt strafrei. Maximal ne läppische GS. Im übrigen waren die Beleidigungen gegenüber Künast objektiv schon starker Tobak.
“Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler
das ist bullshit, denn der Beleidiger wird immer sagen das es "nicht so gemeint" war, und wenn der Beleidigte sich nicht beleidigt fühlt strebt er sowieso kein Verfahren an.
dh wenn es so einfach wäre gäbs keine Verfahren.
Das auch immer der Kontext mit einfliessen kann hat niemand bestritten - ändert aber nichts daran das bei einem Gerichtsverfahren objektiv das Gesetzbuch Anwendung finden muss und nicht irgendein subjektives Empfinden von irgendeinem Beteiligten
das gilt übrigends als Grundsatz in der Rechtssprechung, alles andere ist Willkür.
wenn du dich schlau machen willst kannst du hier nachlesen:
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“Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler
185 ist ein Vorsatzdelikt. Der Täter muss beleidigen respektive ehrverletzen wollen. Massgebend ist allerdings nicht, ob der Empfänger es als Beleidigung auffasst, sondern wie ein verständiger Dritter es verstehen würde. [Links nur für registrierte Nutzer]
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