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Thema: Das es das noch gibt.

  1. #41
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Zitat Zitat von Shahirrim Beitrag anzeigen
    Wie soll man denn sachlich auf den Spruch: "Solange keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch nicht schlimm!" reagieren? Ich würde mit einer Hinrichtung reagieren, aber ich glaube, da wären ihr die Beschimpfungen lieber.
    Wie reagieren? Sicher sicht so plump. Aber wie gesagt, ich würde statt Kindersex einfach Beleidigungen entkriminalisieren.
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
    -
    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

  2. #42
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Wie reagieren? Sicher sicht so plump. Aber wie gesagt, ich würde statt Kindersex einfach Beleidigungen entkriminalisieren.
    Wir sollten uns freuen über dieses Urteil, es hat die Freiheit gestärkt. Die Lügenpresse jault, was will man mehr? OK, hinrichten würde ich sie noch gerne, aber man kann ja nicht alles haben.

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  3. #43
    1291-er Eidgenosse (NW) Benutzerbild von truthCH
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    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Menschen öffentlichen interesses sind weniger geschützt bezüglich der journalistischen Berichterstattung , sie sind mit Sicherheit nicht weniger vor Beleidigungen geschützt - seit wann hat die Öffentlichkeit ein Interesse daran andere zu beleidigungen - "öffentliches Interesse" hat damit nichts zu tun.
    Mag vielleicht nicht der richtige Begriff dafür sein (geht ja da scho mehr ums Recht am eigenen Bild, Privatsphäre etc.), aber Du solltest schon merken was damit gemeint ist. Wer sich in die Öffentlichkeit stellt und seine Meinung kund tut (eben zum Beispiel Pädo goutiert unter dem Licht "wenn es gewaltfrei ist") der muss damit rechnen, dass was kommt.


    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Gerichtsurteile sind bzw müssen zwingend objektiv sein ansonsten haben wir keinen Rechtstaat mehr sondern Willkürjustiz.

    Ob eine Aussage eine Beleidigung ist hat weder von dem Empfinden des Beleidigten noch von dem Empfinden des Beleidigers abzuhängen. Genau genommen darf es auch nicht von dem Empfinden des Richters abhängig sein (was natürlich in D mitllerweile grundsätzlich eine Illusion ist), sondern einzig und allein vom Gesetzestext - je grösser da der subjektive Spielraum des Richters umsomehr driften wir ab in Richtung Gesinnungsjustiz.
    das mal zum einen aber wnn du mich persönlich frägst , ja slbstverständlich empfinde ich herabwürdigende Bezeichnungen als Beleidigung, nur ist es idR einfach nicht wert dahingehend ein Justizverfahren anzustreben. zum einen wegen dem Zeit und Aufwand zum anderen wegen der mässigen Aussicht auf Erfolg wie man sieht....richtig lohnen tut sich das offensichtlich nur für Neger die Neger genannt werden.....
    Mit solchem Blödsinn überhaupt Gerichte zu beschäftigen finde ich relativ vom Sinn befreit (Einzelaussagen als Reaktion). Anlasslos würde ich ja noch verstehen, aber als Reaktion hört bei mir dann das Verständnis auf, weil eben je nach Aussage derjenigen Person könnte auch mir so ein Wort dann entgleiten. Normalerweise eigentlich nicht, aber ist auch schon vorgekommen.
    Wenn das grüne Reich die Energieversorgung an die Wand gefahren hat, fällt auch die Ampel aus und dann gilt wieder rechts vor links! Ja, ich spare Strom - fahre einen Benziner.

  4. #44
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    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Die Forderung, sie als „Sondermüll“ zu entsorgen, habe „Sachbezug“. Attribute wie „Stück Scheiße“, „Schlampe“ sowie „Geisteskranke“ wurden als „Auseinandersetzung in der Sache“ gewertet.


    Leider wird es mit größter Sicherheit nicht dabei bleiben. Die Schweinerichter der höheren Instanz dürften das Urteil aufheben.

  5. #45
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Zitat Zitat von Shahirrim Beitrag anzeigen
    Wir sollten uns freuen über dieses Urteil, es hat die Freiheit gestärkt. Die Lügenpresse jault, was will man mehr?
    Na ja, de facto kannst du im real live Jeden ( A: Beamte ) beleidigen, oder ohrfeigen, wenn du keine Angst vor Konsequenzen des Beleidigten hast, denn, sollte er überhaupt deinen Namen kennen und dich an zeigen, wird eh Alles eingestellt. Es kommt also nicht mal zu einer Verhandlung. Und wenn, gilt wechselseitige Beleidigungen § 199 StGB, oder Notwehr, und die sind dann ohnhin allesamt strafrei. Maximal ne läppische GS. Im übrigen waren die Beleidigungen gegenüber Künast objektiv schon starker Tobak.

  6. #46
    Mitohneglied
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    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    beides sind keine Meinungen sondern schlichte allgemeine Beleidigungen ohne Bezug zu irgendwas.

    Versuch doch mal dein Glück und bezeichen mal ein paar Bullen oder Polizistenkühe? als Drecksfotzen und sag dann ist halt meine Meinung.

    Wenn ich Künast gewesen wäre hätte ich zu Richterin gesagt ok alles klar du Drecksfotze ab heute werde ich sie nie mehr mit ihrem Namen ansprechen sondern sie nur noch als alt Fotze, Idiot, Arschloch ,stinkende pussy dumme Kuh, oder was mir sonst noch alles einfällt bezeichnen - ist halt meine Meinung.
    dann können wir den Pargraphen zum Thema Beleidigung und Strafbarkeit doch aufgeben und jeder darf zu jedem alles sage was er will.

    stell ich mir im Fernsehen bei Diskussionsrunden lustig vor wenn sich alle dann nur noch mit Arschloch Wixer und Fotze anreden
    Also ich spendiere den Sprit, damit auch die letzten Hemmungen fallen.






  7. #47
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    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Menschen öffentlichen interesses sind weniger geschützt bezüglich der journalistischen Berichterstattung , sie sind mit Sicherheit nicht weniger vor Beleidigungen geschützt - seit wann hat die Öffentlichkeit ein Interesse daran andere zu beleidigungen - "öffentliches Interesse" hat damit nichts zu tun.


    Gerichtsurteile sind bzw müssen zwingend objektiv sein ansonsten haben wir keinen Rechtstaat mehr sondern Willkürjustiz.

    Ob eine Aussage eine Beleidigung ist hat weder von dem Empfinden des Beleidigten noch von dem Empfinden des Beleidigers abzuhängen.
    (...)
    Doch, genau davon hängt es ab. Die Äußerung muss vom Sender als Beleidigung gemeint sein, und auch vom Empfänger so verstanden werden. Es kommt immer auf die Umstände an, nicht auf den Wortlaut.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  8. #48
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    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Zitat Zitat von Deschawüh Beitrag anzeigen
    Also ich spendiere den Sprit, damit auch die letzten Hemmungen fallen.
    tja zur aktuellen Bananrepublik wo eh alles drunter und drüber geht würds passen.......
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
    Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler

  9. #49
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    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Doch, genau davon hängt es ab. Die Äußerung muss vom Sender als Beleidigung gemeint sein, und auch vom Empfänger so verstanden werden. Es kommt immer auf die Umstände an, nicht auf den Wortlaut.
    das ist bullshit, denn der Beleidiger wird immer sagen das es "nicht so gemeint" war, und wenn der Beleidigte sich nicht beleidigt fühlt strebt er sowieso kein Verfahren an.
    dh wenn es so einfach wäre gäbs keine Verfahren.
    Das auch immer der Kontext mit einfliessen kann hat niemand bestritten - ändert aber nichts daran das bei einem Gerichtsverfahren objektiv das Gesetzbuch Anwendung finden muss und nicht irgendein subjektives Empfinden von irgendeinem Beteiligten
    das gilt übrigends als Grundsatz in der Rechtssprechung, alles andere ist Willkür.

    wenn du dich schlau machen willst kannst du hier nachlesen:

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
    Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler

  10. #50
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Doch, genau davon hängt es ab. Die Äußerung muss vom Sender als Beleidigung gemeint sein, und auch vom Empfänger so verstanden werden. Es kommt immer auf die Umstände an, nicht auf den Wortlaut.
    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    das ist bullshit, denn der Beleidiger wird immer sagen das es "nicht so gemeint" war,...Das auch immer der Kontext mit einfliessen kann hat niemand bestritten - ändert aber nichts daran das bei einem Gerichtsverfahren objektiv das Gesetzbuch Anwendung finden muss und nicht irgendein subjektives Empfinden von irgendeinem Beteiligten
    185 ist ein Vorsatzdelikt. Der Täter muss beleidigen respektive ehrverletzen wollen. Massgebend ist allerdings nicht, ob der Empfänger es als Beleidigung auffasst, sondern wie ein verständiger Dritter es verstehen würde. [Links nur für registrierte Nutzer]

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