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Thema: Das es das noch gibt.

  1. #61
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    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    kommt drauf an wenn dein schwarzer Nachbar aber dein bester Kumpel ist und er dich aus Spass laufend Weissbrot nennt und ihr damit klar kommt ist es auch keine Beleidigung - nur ein solcher Fall landet ja nicht vor Gericht, also ist das doch irrelevant. Und wenn er vor Gericht landet dürfte es fraglich sein das es ausreicht das du dann sagst - "es war nicht so gemeint" das kann ja dann jeder sagen.
    Ich habe nicht bestritten das der Kontext Einfluss hat, sondern sogar ausdrücklich bestätigt - ändert aber alles nichts daran das vor Gericht in erster Linie das Gesetz entscheidet und nicht die Empfindungen von den Beteiligten.
    Und jetzt können wir das gerne auch beenden, letztendlich gings mir hier jum den konkreten Fall und nicht um irgendwelche abstrakten Gedankenspiele.
    Nochmal für dich besserwisserischen Merkbefreiten: Es gibt kein objektives Merkmal, ob eine Aussage als Beleidigung bewertet wird oder nicht. Es gibt keinen Katalog von Begriffen, die lt. Gesetz als Beleidung bewertet werden. Das Gericht urteilt immer danach, ob sowohl Sender als auch Empfänger eine Aussage als Beleidigung auffassen.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  2. #62
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    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Zitat Zitat von Blue Beitrag anzeigen
    Man darf in diesem Land Politiker doch noch als das bezeichnen was sie sind. Ein Wegweisendes Urteil:



    [Links nur für registrierte Nutzer]
    ....Alle 22 Kommentare entstanden als Reaktion auf einen mittlerweile gelöschten Post des rechten Netzaktivisten Sven Liebich vom 27. März. Der beruft sich auf einen Artikel in der „Welt“ vom Mai 2015. Darin wird eine Äußerung Künasts aus dem Mai 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus aufgegriffen, in dem sie damals saß. Demnach redete eine grüne Fraktionskollegin zum Thema häusliche Gewalt, als ein CDU-Abgeordneter die Zwischenfrage stellte, wie sie zum Beschluss der nordrhein-westfälischen Grünen stehe, Geschlechtsverkehr mit Kindern zu entkriminalisieren. Laut Bericht rief Künast dann dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“ Liebich hat diese Aussage in seinem Post um „...ist Sex mit Kindern doch ganz ok“ ergänzt, was nach Auffassung des Berliner Landgerichts zulässig ist....
    wie muß ich das jetzt verstehen? Man hat den Grund der Aufregung, also die Aussage von Künast, gelöscht, aber nicht die Reaktion darauf. Aber dafür versucht die Leute welche darauf reagierten vor Gericht zu ziehen. Ist das so richtig?
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  3. #63
    immer noch nicht geimpft Benutzerbild von Doppelstern
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    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Erstmal abwarten, was die höhere Instanz dazu sagt.
    Künast hat gestern noch mitteilen lassen, das sie die bisher angelaufenen Gerichts/Anwaltskosten in Höhe von 15.000 € nicht zahlen und daher Einspruch einlegen wird. Vor dem Oberlandesgericht sieht man sich wieder.
    Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.

    Für mich gibt es nur noch die AFD.

  4. #64
    bin hier nur spazieren Benutzerbild von KatII
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    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Zitat Zitat von Doppelstern Beitrag anzeigen
    Erstmal abwarten, was die höhere Instanz dazu sagt.
    Künast hat gestern noch mitteilen lassen, das sie die bisher angelaufenen Gerichts/Anwaltskosten in Höhe von 15.000 € nicht zahlen und daher Einspruch einlegen wird. Vor dem Oberlandesgericht sieht man sich wieder.
    So viel kostet der DF der Spaß? Gut gut...

  5. #65
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    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Nochmal für dich besserwisserischen Merkbefreiten: Es gibt kein objektives Merkmal, ob eine Aussage als Beleidigung bewertet wird oder nicht. Es gibt keinen Katalog von Begriffen, die lt. Gesetz als Beleidung bewertet werden. Das Gericht urteilt immer danach, ob sowohl Sender als auch Empfänger eine Aussage als Beleidigung auffassen.
    ist egal du verstehst es nicht oder willst es ncht verstehen.
    Es mach keinen Sinn zu diskutieren wen du nicht auf das eingehst was ich schreibe und immer wieder den gleichen Unsinn schreibst, - gehab dich wohl
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
    Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler

  6. #66
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    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Natürlich kommt es auf die Beurteilung des Beleidigten an. Er muss sich beleidigt fühlen und Anzeige erstatten, von sich aus wird der Staatsanwalt nicht tätig.
    kommt drauf an wenn dein schwarzer Nachbar aber dein bester Kumpel ist und er dich aus Spass laufend Weissbrot nennt und ihr damit klar kommt ist es auch keine Beleidigung - nur ein solcher Fall landet ja nicht vor Gericht, also ist das doch irrelevant
    das habe ich nun schon zweimal geschrieben - manchmal frage ich mich was in euren Gehirnen so vorgeht, lest ihr das nicht, verstehst du das nicht, ist der Satzbau zu kompliziert für dich?
    ich frage mich warum man meint nur irgendwelche einzelne Sätze aus dem Zusammenghang zu reissen und meinen zu könne sinnvoll darauf zu antworten hne den Kontext mitzunehmen, wo wir doch alle gerade beim Thema Beleidigungen gelernt haben - der Kontext ist wichtig.
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
    Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler

  7. #67
    GESPERRT
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    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Für mich ist es ein Unterschied ob irgendjemand unbekanntes im Netz etwas äußert oder ob man so eine Beleidigung jemanden in einer persönlichen Auseinandersetzung direkt ins Gesicht sagt!
    Ich wundere mich eh, dass ständig über Äußerungen von X.Y.Z. in den "Sozialen Medien" berichtet wird - who cares!

  8. #68
    GESPERRT
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    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Zitat Zitat von Doppelstern Beitrag anzeigen
    Erstmal abwarten, was die höhere Instanz dazu sagt.
    Künast hat gestern noch mitteilen lassen, das sie die bisher angelaufenen Gerichts/Anwaltskosten in Höhe von 15.000 € nicht zahlen und daher Einspruch einlegen wird. Vor dem Oberlandesgericht sieht man sich wieder.
    Natürlich wird das Urteil kassiert werden! Alles andere würde die bisherige Rechtspraxis ad absurdum führen!

  9. #69
    immer noch nicht geimpft Benutzerbild von Doppelstern
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    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Zitat Zitat von KatII Beitrag anzeigen
    So viel kostet der DF der Spaß? Gut gut...
    Kannst Du mir noch kurz übersetzen was DF heißt ?
    Etwa die "verfickten Grünen". Dann fehlt allerdings noch ein G und das v muß man sich einfach wegdenken



    PS: Ich weiß jetzt.................... Deutscher Fußballbund ?
    Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.

    Für mich gibt es nur noch die AFD.

  10. #70
    immer noch nicht geimpft Benutzerbild von Doppelstern
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    Standard AW: Das es das noch gibt.

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Natürlich wird das Urteil kassiert werden! Alles andere würde die bisherige Rechtspraxis ad absurdum führen!
    Ja, das sehe ich genau so.
    Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.

    Für mich gibt es nur noch die AFD.

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