Wenn diese Künast
wirklich etwas gesagt hat, was als Billigung von Pädosexualität ausgelegt werden könnte, sind die drastischen Reaktionen vieler im Netz verständlich, aber eben Beleidigungen.
Mal sehen, was bei der von K. angekündigten Berufung herauskommen wird.
Ich glaube nicht, dass es kassiert wird. Mal davon abgesehen , dass man im real live de facto Jeden ( A: Beamte ) beleidigen oder ohrfeigen kann, wenn man keine Angst vor Konsequenzen des Beleidigten hat, denn, sollte er überhaupt deinen Namen kennen und dich an zeigen, wird eh Alles eingestellt. Es kommt also nicht mal zu einer Verhandlung. Und wenn, gilt wechselseitige Beleidigungen § 199 StGB, oder Notwehr
( sogar tätliche ) gem. § 32 StGB gegen eine Beleidigung, und die sind dann ohnhin allesamt gerechtfertigt.
Im übrigen waren die massiven Beleidigungen gegenüber Künast objektiv schon starker Tobak, auch wenn das BVerG die zulässige Meinungsfreiheit bei einer Kritik an der Sache ( A: § 130 StGB ) schon immer sehr weit ausgelegt hat, und selbst bei übelsten Beschimpfungen im Zusammenhang mit einer Sachkritik keine beleidigende und ehrverletzende Schmähkritik unterstellt hat.
Gott hat uns schon lange vergessen, wenn er nicht mal sein auserwähltes Volk vor dem HC bewahrt hat.
Geändert von cornjung (20.09.2019 um 19:20 Uhr)
Jetzt wo es durch alle Medien gegangen ist, ist die Renate gut beraten, einfach die Fressen zu halten, und nach einer Woche ist alles vergessen. Aber NEIN, sie hat jetzt auch keine Kontolle über den Empörungsmechanismus, der diese Scheiße an der Oberfläche schwimmen lässt. Mu. Ha. Ha.
Ich frage mich gerade, wie das Urteil wohl gelautet hätte, wenn es um einen Richter gegangen wäre.
Anders natürlich, denn nach gängiger Rechtsprechung müssen sich speziell Politiker- nicht aber Beamte, Politessen, Polizisten, Richter usw- sehr viel gefallen lassen. " Drecks Fotze, gehört anständig durchgefickt, Stück Scheisse, Sondermüll " uswusf....sollen zudem hier keine beleidigenden, diskreditierenden und schmähenden Diffamierungen der Person sein, da Sachbezug. Votze an eine Politesse gibt minimum 1000 €, und wennn du gut verdienst biste bei 5 oder 10. Und da kann man sich nicht mit den §§ 32 oder 199 raus reden.
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