Die StVO und die übrigen deutschen Gesetze gelten für jeden, der sich in Deutschland aufhält. Auch Ausländer dürfen nicht bei Rot über die Ampel fahren. Man unterwirft sich automatisch dem Rechtssystem eines Staates, sobald man ihn betritt. Gewisse Rechte und Pflichten (Wahlrecht, Wehrpflicht ggf.) sind allerdings auf Staatsangehörige beschränkt.
Den Begriff der "Nationalität" gibt es im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht nicht. Man findet ihn hauptsächlich bei Staaten, in denen verschiedene Ethnien zusammenleben. Im Internationalen Rechtsverkehr ist beides identisch.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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