Irgendwie bin ich gerade fassungslos. Die Begründung für diesen Polizeieinsatz ist so dünn, dass es lächerlich ist.Das Eindringen von Polizisten in das Büro des Karlsruher Linken-Bundestagsabgeordneten Michel Brandt im September 2018 war verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 9. Juni. Der Präsident des Deutschen Bundestags, Wolfgang Schäuble (CDU), habe den Abgeordneten in seinem Recht aus Artikel 38 des Grundgesetzes verletzt.
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Polizisten gelangten mit einem Zentralschlüssel hinein und entfernten die Ausdrucke. Die Bundestagsverwaltung rechtfertigte das Eindringen auch damit, dass sich Erdogan-Anhänger durch die Plakate provozieren und zu Aktionen gegen den Bundestag hätten hinreißen lassen können.
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Das Vorgehen sei nicht verhältnismäßig im engeren Sinne gewesen. „Im konkreten Fall waren die Anhaltspunkte für eine Gefahrenlage nur schwach ausgeprägt.“ Zudem sei nicht ersichtlich, dass die Plakatierungen überhaupt von Passanten wahrgenommen worden oder zum Anlass von Angriffen auf das Parlamentsgebäude oder die Mitarbeiter genommen worden wären. Es habe auch keinen Versuch gegeben, den Abgeordneten zu erreichen, teilte der Zweite Senat mit.
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Vorauseilender Gehorsam wegen eines Diktators, weil sein Fanclub eventuell Randale machen könnten. Es ist wieder mal bewiesen, dass Erdogans Arm sehr sehr lang ist.