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Thema: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

  1. #61
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Was denken andere Leute, wenn du auf eine Beleidigung gegen dich nicht reagierst? Da Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens von Verstorbenen zu dem Themenkomplex gehören, was ist mit diesen Dingen?

    Auch wenn mir das zuwider ist, aber erweitern wir das Beispiel von, aber nun mit der Behauptung du hättest dich schon an Kindern vergangen, wie sieht es dann aus?

    Du vergisst bei deinem Gedankengang, dass bereits Beleidigungen das Umfeld beeinflussen und auch psychologische Folgen haben können. Die Erweiterung des Beispiels eben, berührt schon den Tatbestand der Verleumdung.

    Du machst dir die Sache sehr einfach Nurmalso2.0.
    Die Sache ist auch einfach. Künast wurde nicht formal personenbezogen geschmäht, sondern sachbezogen als Drecksvotze und Sondermüll tituliert. In der Güterabwägung Meinungsfreiheit versus Persönlickeitsrecht ( §§ 185 ff ) gilt im Zweifel die Meinungsfreiheit.

  2. #62
    Mitglied
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Gegen die Entscheidung des Gerichts bereits Rechtsmittel eingelegt. Gut vorstellbar, dass die Entscheidung keinen Bestand haben wird. Wohl auch zu Recht. Ich wüsste nicht, warum "Drecksfotze" und dergleichen von der Meinungsfreiheit gedeckt und von Künast hinzunehmen sein sollte. Hierzuforum wurde bei Alice Weidel zu recht ebenfalls protestiert, als diese als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde.
    Das wurde sogar hier von einem User gepostet und wenn ich mich recht erinnere hat es Tage gedauert bis eine Reaktion der Mods erfolgte. Ich war damals schon drauf und dran mich anzumelden um diese Sache melden zu können. Ich finde das absolut ungeheuerlich.

    Es gibt auch einen Unterschied zu den Beleidigungen an die Adresse der Grünen. "Schlampe" beeinhaltet eine direkte Verleumdung, dass nämlich die Sogenannte tatsächlich als Hure arbeiten oder sich zügellos allen Männern hingeben würde. Nun Hat Frau Weidel sich zu einem anderen Lebensentwurf entschlossen und die Unterstellung ist völlig gegenstandslos, mithin also eine echte Diffamierung. "Drecksfotze" ist einfach ein Schimpfwort, unangebracht, ungezogen, proletenhaft, aber eben nur ein Schimpfwort völlig ohne Inhalt. Kann man also nicht vergleichen.
    Ich wüsste allerdings gerne, was geschähe wenn ich unter Berufung auf dieses Urteil zu einer Politesse "Drecksfotze" sagen würde. Ich wage es nicht.
    Nutzer ausgeschieden

  3. #63
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Die Sache ist auch einfach. Künast wurde nicht formal personenbezogen geschmäht, sondern sachbezogen als Drecksvotze und Sondermüll tituliert. In der Güterabwägung Meinungsfreiheit versus Persönlickeitsrecht ( §§ 185 ff ) gilt im Zweifel die Meinungsfreiheit.
    Klassischer cornjung. Einfach mal völligen Bockmist verzapfen. Was heißt denn hier "im Zweifel"? Bevor ich mir die Finger wund schreibe: google Mal die Rechtsprechung des BVerfG Du Experte.

  4. #64
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Klassischer cornjung. Einfach mal völligen Bockmist verzapfen. Was heißt denn hier "im Zweifel"? Bevor ich mir die Finger wund schreibe: google Mal die Rechtsprechung des BVerfG Du Experte.
    Klasischer Finch. Wärest du Jurist, könntest du mich sachlich widerlegen. Biste aber nicht. Du bist nur ein mittelloser Bafög-Student, feiger Hasenfuss und ignoranter Schaumschläger, der nur pöbeln und hoffen kann, dass die Moderation dich schützt und meine Beiträge löscht, du kleiner frustrierter Stalker.

  5. #65
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Klasischer Finch. Wärest du Jurist, könntest du mich sachlich widerlegen. Biste aber nicht. Du bist nur ein mittelloser Bafög-Student, feiger Hasenfuss und ignoranter Schaumschläger, der nur pöbeln und hoffen kann, dass die Moderation dich schützt und meine Beiträge löscht, du kleiner frustrierter Stalker.
    Vielleicht geb ich mir am Wochenende die Zeit und Mühe, deinen armseligen Beitrag hier sachlich zu widerlegen. Gerade habe ich weder die Zeit, noch die Lust. Außerdem ist's mit Dir ja ohnehin immer mühselig. Selbst wenn man Dich widerlegt, kommt von Dir keine Einsicht, sondern dumme Beleidigungen und Pöbeleien. Eine Antwort bleibst Du dann auch jedes Mal schuldig. Schwätzer.

  6. #66
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Klasischer Finch. Wärest du Jurist, könntest du mich sachlich widerlegen. Biste aber nicht. Du bist nur ein mittelloser Bafög-Student, feiger Hasenfuss und ignoranter Schaumschläger, der nur pöbeln und hoffen kann, dass die Moderation dich schützt und meine Beiträge löscht, du kleiner frustrierter Stalker.
    Mein lieber Cornjung, lass das bitte. Du schadest damit mehr als du nützt. Haben wir doch nicht nötig. Politischen Gegnern können wir locker argumentativ begegnen. Mein Sohn ist übrigens auch ein "mittelloser BaFöG-Student", ich finde nichts Ehrenrühriges daran. Der muss das Geld sogar anteilig wieder zurückzahlen, allerdings zu sehr humanen Konditionen.

    Außerdem, ich habe das schon angesprochen, du kannst auch nicht erklären, warum man eine Abgeordnete kräftiger beschimpfen darf als eine Bordsteinschwalbe in Uniform. Ich bin nur froh, dass dieser Ton nicht Einzug in den Bundestag hält. Auch für mich ist das ein Fehlurteil, dass man nicht schön reden kann, auch nicht wenn man sich natürlich freut, dass der politische Gegner mal so richtig einen reingesemmelt kriegt.
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  7. #67
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Vielleicht geb ich mir am Wochenende die Zeit und Mühe, deinen armseligen Beitrag hier sachlich zu widerlegen. Gerade habe ich weder die Zeit, noch die Lust. Außerdem ist's mit Dir ja ohnehin immer mühselig. Selbst wenn man Dich widerlegt, kommt von Dir keine Einsicht, sondern dumme Beleidigungen und Pöbeleien. Eine Antwort bleibst Du dann auch jedes Mal schuldig. Schwätzer.
    Iss stattdessen eine Fischsemmel. Das ist für Faden und Frieden die bessere Lösung.
    Nutzer ausgeschieden

  8. #68
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Esreicht! Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ein interessanter Präzedensfall mit dem Ziel, Richter auf Linie zu bringen:
    Tja, Meinungsfreiheit endet da, wo es Politiker betrifft! Deutschland verrecke und Bomber Harris do it again( über 350 000 deutsche Zivilisten verendeten qualvoll in der Feuerhölle) ist Meinungfreiheit!

    kd
    Was soll sein; bei einer grünen Volksfeindin, deren Rechtsanwalt gemeinsame Sache mit radikalen Islamisten macht, kein Wunder...

    Mein Gott, wir sind schon längst wieder eine DDR 2.0


  9. #69
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Esreicht! Beitrag anzeigen
    Hallo, ein interessanter Präzedensfall mit dem Ziel, Richter auf Linie zu bringen:

    Tja, Meinungsfreiheit endet da, wo es Politiker betrifft! Deutschland verrecke und Bomber Harris do it again( über 350 000 deutsche Zivilisten verendeten qualvoll in der Feuerhölle) ist Meinungfreiheit! kd
    Die Überschrift "Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!" ist völliger Blödsinn. Der Richter ist zur Zeit lediglich auf der Anzeigebank.

    Aber klar, wenn dann noch so Jura-Experten wie cornjung dazu kommen ...

  10. #70
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Swesda Beitrag anzeigen
    Mein lieber Cornjung, lass das bitte. Du schadest damit mehr als du nützt. Haben wir doch nicht nötig. Politischen Gegnern können wir locker argumentativ begegnen. Mein Sohn ist übrigens auch ein "mittelloser BaFöG-Student", ich finde nichts Ehrenrühriges daran. Der muss das Geld sogar anteilig wieder zurückzahlen, allerdings zu sehr humanen Konditionen.

    Außerdem, ich habe das schon angesprochen, du kannst auch nicht erklären, warum man eine Abgeordnete kräftiger beschimpfen darf als eine Bordsteinschwalbe in Uniform. Ich bin nur froh, dass dieser Ton nicht Einzug in den Bundestag hält. Auch für mich ist das ein Fehlurteil, dass man nicht schön reden kann, auch nicht wenn man sich natürlich freut, dass der politische Gegner mal so richtig einen reingesemmelt kriegt.
    Abgeordnete sind "Personen des öffentlichen Lebens", Politessen nicht.
    Personen des Öffentlichen Lebens werden juristisch anders gestellt als z.B. Du.
    Politiker müssen "Beleidigungen" aushalten können, an wem sonst und vor allem wie soll sich denn bitteschön der verständliche Frust der Bürger über diese provokante Kotzpolitik entladen?
    Eine Beleidigung ist das hinnehmbare kleinere Übel.
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

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