Gut, den Unterschied sehe ich. Es ist aber absurd, seinen Frust mit ordinären Ausdrücken anzumelden. Dafür gibt es in schöner Abfolge immer wieder Wahlen. Das ist weitaus wirksamer und zeigt den Frustrierten nicht als unkultivierten Schreimops sondern als ernsthaften Kulturbewahrer. Wir müssen dringend dafür sorgen, dass unsere Sorgen ernst genommen werden.
Nutzer ausgeschieden
Die Beleidigungen müssen aufhören. Herr Künast kann doch nichts für seine geistige Behinderung.
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Siehe Fotos.
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
Klassischer Finch. Ausser deinen üblichen luftleeren Phrasen und sinnfreien Parolen wie " völliger Bockmist " kommt von dir argumentativ und fachlich wieder mal gar nichts. Aber kennen wir ja von dir . Hättest du Ahnung, und läge ich falsch, könntest du mich in zwei Sätzen juristisch spielend widerlegen, kannste aber nicht, weil du Möchtegerne mit der riesen Schnauze juristisch nichts drauf hast. Ich habe übrigens vorher gegoogelt. Was ich gepostet habe, stimmt haargenau, denn es ist die Rechtsprechung des BVerfg. Und das seit mindestens 30 Jahren.
Das BVerfG folgt bei der Abwägung Meinungs-Freiheit versus PersoRecht dem Grundsatz: Im Zweifelsfall für die Meinungsfreiheit. Nur bei rechter Meinung gibt es keine Güterabwägung mehr, weil für rechte Meinung die Meinungsfreiheit faktisch aufgehoben wurde. Siehe Udo-Voigt Hotel Fall." Keine Meinungsfreiheit für Nazis ".
" Im Zweifel " für die Meinungsfreiheit verstehst du nicht ? Warum kommentierst du dann überhaupt meine Beiträge, obwohl dir elementarste juristische Kenntnisse fehlen und du juristische Basics nicht verstehst ? Solche Beleidigungen wie bei der Künast werden ohnhin allesamt eingestellt. Ohne sich auf Notwehr oder § 199 StGB zu berufen.Haste du noch nie gehört ? Ach so ja, kannst du ja nicht wissen, du bist ja erst Student.
Ja, ja, " vielleicht, wenn ich mal Zeit habe " laber, laber. Wie oft willste deine armselige, dich als Schaumschläger entlarvenden Ausrede noch bringen ? Du hast zwar die Zeit, mich zu stalken, aber dann auf fehlende Zeit verweisen, wenn man dich widerlegt . Die haste schon im Notwehr-thread regelmässig gebracht, sobald du dort als Dummschwätzer ( Hell-Angel Urteil: Rocker erschiesst SEK-Beamten in P-Notwehr !!! ) entlarvt wurdest. Du hast weder die Erforderlickeit noch das Urteil dazu verstanden, nein, du kanntest es damals gar nicht.
Dort kam ausser " ich bin schliesslich Jura-Student, und ihr nicht " und " wenn ich mal Zeit habe " blablabla und der für Hasenfüsse typischen Luschen- Argumentation, wer sich gegen Angreifer notwehrt, und nicht rennt, ist selber Schläger, argumentaiv juristisch rein gar nichts. Das war vor einem Jahr, und ich warte heute noch auf deine " Widerlegung ", du Experte.
Immer das Gleiche. Wenn Praktiker und Profis euch Anfängern und Amteuren die Praxis erklären , kommt kein Danke oder Einsicht, sondern nur Aufschneiderei, Ausflüchte und Beleidigungen. Eine sachliche Antwort bleibt ihr Dumpfbacken jedes Mal schuldig.
Auch das ist falsch. Die Parteien bestimmen, wer BVG-und BGH- Richter wird, verhindern seit Jahren, dass nur ein einziger Rechter ernannt wird, und bestimmen damit faktisch über die Urteile. Es wird zudem nicht nach Kompetenz und Leistung ernannt, sondern allein nach Parteibuch und poltische Gesinnung. Und kein Rechter wird Richter. Und nicht mal das weisste ? Und du Blubberer gibst hier vor,Referendar zu sein, obwohl du weder wie ein Jurist argumentierst, geschweige denn formulierst ? Wer soll dich Schumschläger ernst nehmen ?
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