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Thema: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

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  1. #1
    Ehemals Kaltduscher Benutzerbild von Esreicht!
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    Standard Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Hallo,

    ein interessanter Präzedensfall mit dem Ziel, Richter auf Linie zu bringen:



    Datum:
    26.09.2019 05:30 Uhr

    Strafanzeige gestellt
    Skandal-Urteil hat für Künast-Richter nun selbst ein juristisches Nachspiel

    Samstag, 28.09.2019, 11:08

    Nach der umstrittenen Gerichtsentscheidung zu Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet müssen sich die beteiligten Richter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten. …
    Wie in Berlin bekannt wurde, erstattete die im Rhein-Main-Gebiet ansässige Rechtsanwaltskanzlei Bernard Korn & Partner bereits vor einigen Tagen Strafanzeige. Die Anwälte vermuten politische Motive hinter dem Urteilsspruch, der bundesweit für Empörung gesorgt hatte…

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    Tja, Meinungsfreiheit endet da, wo es Politiker betrifft! Deutschland verrecke und Bomber Harris do it again( über 350 000 deutsche Zivilisten verendeten qualvoll in der Feuerhölle) ist Meinungfreiheit!


    kd
    Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
    Rajmund Andrzejczak, General und bis Oktober 2023 Chef des Generalstabs der polnischen Armee (19.03.24 RT)

  2. #2
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Esreicht! Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ein interessanter Präzedensfall mit dem Ziel, Richter auf Linie zu bringen:






    Tja, Meinungsfreiheit endet da, wo es Politiker betrifft! Deutschland verrecke und Bomber Harris do it again( über 350 000 deutsche Zivilisten verendeten qualvoll in der Feuerhölle) ist Meinungfreiheit!


    kd
    Die Überschrift ist ein wenig irreführend. Auf der Anklagebank landet jemand nur, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Dies ist hier nicht der Fall. Es wurde lediglich Anzeige erstattet.

  3. #3
    Ehemals Kaltduscher Benutzerbild von Esreicht!
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    gem.Lauterbach seit 03.22 im Nirvana,weil ungeimpft
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Die Überschrift ist ein wenig irreführend. Auf der Anklagebank landet jemand nur, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Dies ist hier nicht der Fall. Es wurde lediglich Anzeige erstattet.
    Korrekt, die Medien setzen die Richter auf die Anklagebank, was in vergleichsbaren Fällen eben nicht der Fall war!

    Focus schreibt von "Skandalurteil"! Gemessen an anderen Meinungsfreiheit-Urteilen kann ich kein "Skandal-Urteil" erkennen.

    kd
    Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
    Rajmund Andrzejczak, General und bis Oktober 2023 Chef des Generalstabs der polnischen Armee (19.03.24 RT)

  4. #4
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Esreicht! Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ein interessanter Präzedensfall mit dem Ziel, Richter auf Linie zu bringen:






    Tja, Meinungsfreiheit endet da, wo es Politiker betrifft! Deutschland verrecke und Bomber Harris do it again( über 350 000 deutsche Zivilisten verendeten qualvoll in der Feuerhölle) ist Meinungfreiheit!


    kd
    Gegen die Entscheidung des Gerichts bereits Rechtsmittel eingelegt. Gut vorstellbar, dass die Entscheidung keinen Bestand haben wird. Wohl auch zu Recht. Ich wüsste nicht, warum "Drecksfotze" und dergleichen von der Meinungsfreiheit gedeckt und von Künast hinzunehmen sein sollte. Hierzuforum wurde bei Alice Weidel zu recht ebenfalls protestiert, als diese als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde.

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von nurmalso2.0
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Gegen die Entscheidung des Gerichts bereits Rechtsmittel eingelegt. Gut vorstellbar, dass die Entscheidung keinen Bestand haben wird. Wohl auch zu Recht. Ich wüsste nicht, warum "Drecksfotze" und dergleichen von der Meinungsfreiheit gedeckt und von Künast hinzunehmen sein sollte. Hierzuforum wurde bei Alice Weidel zu recht ebenfalls protestiert, als diese als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde.
    Was ist juristisch höher zu bewerten, Artikel 5(1) GG oder §185 StGb?
    Ich sage immer, wer ein Arschloch genannt wird und deshalb beim Staatsanwalt petzen geht, ist auch ein Arschloch, nimmt das Arschloch an, fühlt sich auch wie ein Arschloch. Arschloch kann gegen jede andere Herabwürdigung ausgetauscht werden.
    Wen bereits der §185 das GG aushebelt, ist das GG im Ganzen nichts Wert, wenn denn in einer Demokratie Meinungsfreiheit das höchste Gut sein soll.
    Für Beleidigtsein ist der Therapeut zuständig.
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  6. #6
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Was ist juristisch höher zu bewerten, Artikel 5(1) GG oder §185 StGb?
    Ich sage immer, wer ein Arschloch genannt wird und deshalb beim Staatsanwalt petzen geht, ist auch ein Arschloch, nimmt das Arschloch an, fühlt sich auch wie ein Arschloch. Arschloch kann gegen jede andere Herabwürdigung ausgetauscht werden.
    Wen bereits der §185 das GG aushebelt, ist das GG im Ganzen nichts Wert, wenn denn in einer Demokratie Meinungsfreiheit das höchste Gut sein soll.
    Für Beleidigtsein ist der Therapeut zuständig.
    § 185 StGB hebelt das Grundgesetz auch nicht aus. § 185 StGB ist auch kein Verfassungsrecht und daher schon von vornherein nicht in der Lage, Art. 5 Abs. 1 GG "auszuhebeln". Eine Abwägung findet letztlich nur zwischen Verfassungsgütern statt. Das verfassungsrechtliche Gut von Frau Weidel und Frau Künast ist hier das Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG. Dass die Abwägung zugunsten von Weidel und Künast ausfällt, ist absolut vertretbar. In diesem Fall ist eben blöd, dass im Fall Weidel X und im Fall Künast Y entschieden wurde.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    § 185 StGB hebelt das Grundgesetz auch nicht aus. § 185 StGB ist auch kein Verfassungsrecht und daher schon von vornherein nicht in der Lage, Art. 5 Abs. 1 GG "auszuhebeln". Eine Abwägung findet letztlich nur zwischen Verfassungsgütern statt. Das verfassungsrechtliche Gut von Frau Weidel und Frau Künast ist hier das Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG. Dass die Abwägung zugunsten von Weidel und Künast ausfällt, ist absolut vertretbar. In diesem Fall ist eben blöd, dass im Fall Weidel X und im Fall Künast Y entschieden wurde.
    Eben das sprach ich in meinem Beitrag #6 an. Sollte das Urteil revidiert werden, haben wir (wieder mal) ein Gesinnungsurteil. In dem Fall würde ich erwarten, dass Weidel auf die Barrikaden geht. Auf jeden Fall wäre das Wasser auf die Mühlen der AfD
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Was ist juristisch höher zu bewerten, Artikel 5(1) GG oder §185 StGb?
    Ich sage immer, wer ein Arschloch genannt wird und deshalb beim Staatsanwalt petzen geht, ist auch ein Arschloch, nimmt das Arschloch an, fühlt sich auch wie ein Arschloch. Arschloch kann gegen jede andere Herabwürdigung ausgetauscht werden.
    Wen bereits der §185 das GG aushebelt, ist das GG im Ganzen nichts Wert, wenn denn in einer Demokratie Meinungsfreiheit das höchste Gut sein soll.
    Für Beleidigtsein ist der Therapeut zuständig.
    nurmalso2.0, der § 185 StGB hebelt das GG nicht aus, nur du hast Artikel 5 GG nie gelesen.

    Art. 5

    (1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. 2Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

    Nurmalso2.0 wie kann etwas das GG aushebeln, wenn das GG selber darauf hinweist.

    Ich mach mir hier nicht die Mühe Antragsdelikte zu erklären, was §§ 185 ff. StGB sind.

    Ich mache mir auch nicht die Mühe darauf hinzuweisen, dass man überall in der freien Welt der Ansicht ist, das die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat. Sogar in den USA, nur behandelt man die Sache in den USA nicht strafrechtlich, sondern zivilrechtlich mit Schadenersatz.

    Nurmalso 2.0 ob und wann die Rechte der anderen schwerer wiegen als das Recht auf Meinungsfreiheit sind immer Einzefallentscheidungen, bei jedem Fall wird abgewägt. Die Rechtsprechung ist sogar so, dass Leute, die in der Öffentlichkeit stehen, mehr aushalten müssen als Privatpersonen.

    Aber dafür interessieren sich Leute nicht, die so tun als wäre eine Strafanzeige gleich zusetzen mit der Verurteilung zur lebenslanger Haft und 49maliger Vierteilung.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Hank Rearden
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    nurmalso2.0, der § 185 StGB hebelt das GG nicht aus, nur du hast Artikel 5 GG nie gelesen.

    Art. 5(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    Nurmalso2.0 wie kann etwas das GG aushebeln, wenn das GG selber darauf hinweist.

    Ich mach mir hier nicht die Mühe Antragsdelikte zu erklären, was §§ 185 ff. StGB sind.

    Ich mache mir auch nicht die Mühe darauf hinzuweisen, dass man überall in der freien Welt der Ansicht ist, das die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat. Sogar in den USA, nur behandelt man die Sache in den USA nicht strafrechtlich, sondern zivilrechtlich mit Schadenersatz.
    Gaaaanz tolles Grundrecht: Es besteht Meinungsfreiheit ... es sei denn ein beliebiges Gesetz, das der Gesetzgeber nach Belieben
    erlassen kann, sagt was anderes.
    You can ignore reality, but you cannot ignore the consequences of ignoring reality. Ayn Rand

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Hank Rearden Beitrag anzeigen
    Gaaaanz tolles Grundrecht: Es besteht Meinungsfreiheit ... es sei denn ein beliebiges Gesetz, das der Gesetzgeber nach Belieben
    erlassen kann, sagt was anderes.
    Achtest du denn die Meinungsfreiheit?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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