Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
nurmalso2.0, der § 185 StGB hebelt das GG nicht aus, nur du hast Artikel 5 GG nie gelesen.




Nurmalso2.0 wie kann etwas das GG aushebeln, wenn das GG selber darauf hinweist.

Ich mach mir hier nicht die Mühe Antragsdelikte zu erklären, was §§ 185 ff. StGB sind.

Ich mache mir auch nicht die Mühe darauf hinzuweisen, dass man überall in der freien Welt der Ansicht ist, das die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat. Sogar in den USA, nur behandelt man die Sache in den USA nicht strafrechtlich, sondern zivilrechtlich mit Schadenersatz.

Nurmalso 2.0 ob und wann die Rechte der anderen schwerer wiegen als das Recht auf Meinungsfreiheit sind immer Einzefallentscheidungen, bei jedem Fall wird abgewägt. Die Rechtsprechung ist sogar so, dass Leute, die in der Öffentlichkeit stehen, mehr aushalten müssen als Privatpersonen.

Aber dafür interessieren sich Leute nicht, die so tun als wäre eine Strafanzeige gleich zusetzen mit der Verurteilung zur lebenslanger Haft und 49maliger Vierteilung.
(gefettet durch mich)

und diese "Einzelfallentscheidungen" sind ausschließlich politische Entscheidungen. Wer "Harris do it again" fordert, will nochmals Zigtausende unschuldige Deutsche elendig verrecken sehen im Dresdner "Feuersturm", ist aber Meinungsfreiheit

Es dürfen sogar ganz offiziell die tatsächlichen Toten Dresdens einfach heruntergerechnet und damit die Angehörigen verhöhnt werden, weil deren Rechte 0 gleich Zero wert sind!

kd