Ist ne Großkanzlei. Der eine Anwalt heißt Bernard, der andere Korn und dann noch die Partner. Mein Nasometer schlägt hier nicht an, die sehen alle recht "deutsch" aus.
Da kann man auch die gesamte Begründung für diesen Schritt nachlesen:
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Demzufolge könnte auch Alice Weidel nun über eine Kanzlei den Richter anklagen der die "Nazi Schlampe"
hat durchgehen lassen weil auch hier der Verdacht der Rechtsbeugung besteht die über die pol. Einstellung des
Richters zu diesem nicht vertretbaren Urteil geführt hat.
Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul
Wenn man so will könnte schon jemand als Nazi bezeichnen eine strafbare Beleidigung sein, außer wenn er nachweislich in der NSDAP ist.
Noch schlimmer wäre Faschist, außer der Beleidigte ist in der italienischen faschistischen Partei.
Ob Frau Künast das auch so sieht?
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
nurmalso2.0, der § 185 StGB hebelt das GG nicht aus, nur du hast Artikel 5 GG nie gelesen.
Art. 5(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. 2Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Nurmalso2.0 wie kann etwas das GG aushebeln, wenn das GG selber darauf hinweist.
Ich mach mir hier nicht die Mühe Antragsdelikte zu erklären, was §§ 185 ff. StGB sind.
Ich mache mir auch nicht die Mühe darauf hinzuweisen, dass man überall in der freien Welt der Ansicht ist, das die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat. Sogar in den USA, nur behandelt man die Sache in den USA nicht strafrechtlich, sondern zivilrechtlich mit Schadenersatz.
Nurmalso 2.0 ob und wann die Rechte der anderen schwerer wiegen als das Recht auf Meinungsfreiheit sind immer Einzefallentscheidungen, bei jedem Fall wird abgewägt. Die Rechtsprechung ist sogar so, dass Leute, die in der Öffentlichkeit stehen, mehr aushalten müssen als Privatpersonen.
Aber dafür interessieren sich Leute nicht, die so tun als wäre eine Strafanzeige gleich zusetzen mit der Verurteilung zur lebenslanger Haft und 49maliger Vierteilung.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Für gefühlte Beleidigungen ist das Zivilrecht zuständig....nicht das Strafrecht. Und Künast kann man nicht beleidigen...so etwas ist mit normalen Beschreibungen nicht zu erfassen...
You can ignore reality, but you cannot ignore the consequences of ignoring reality. Ayn Rand
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Wenn meine Meinung über eine Person das GG zwar legitimiert, der §185 diese Meinung aber verbietet und bestraft, so steht der §185 über dem GG. Punkt!
Wäre Artikel 5 GG das höchste Gut dieser sogenannten Demokratie, würden sich nicht Gerichte mit diesen Lappalien befassen müssen. Nochmal, wer sich beleidigt fühlt, sich grämt, soll zum Arzt gehen!
Und warum hat immer der Ehre der sich wie ein Kind beleidigt fühlt? Das kennen wir doch alle noch aus dem Kindergarten, wenn Mäxchen sich bei der Tante beschwert weil Hans Sau zu ihm gesagt hat. Ja, Beleidigtsein ist Kindergartenniveau.
Genaugenommen führt im Artikel 5 GG bereits Teil (2) den ersten teil (1) ad absurdum. Genauer, wir haben im GG keine Meinungsfreiheit verankert. Das GG ist also das Papier nicht wert auf dem es gedruckt wurde.
Und was soll das mit den Grenzen für Meinungsfreiheit? Entweder man darf sagen was man will oder nicht. Eine Meinungsfreiheit mit Einschränkungen ist keine Freiheit. Das ist wie ein Stallpferd das in die Freiheit rausgelassen wird, aber nur bis zum Zaun rennen darf.
Und das soll eine Demokratie sein, eine Errungenschaft die es zu verteidigen gilt? Dieses DDR-light-System ist nicht besser als andere Staaten, die unablässig von der Kanzlerin ermahnt werden Meinungsfreiheit zu garantieren. Lächerlich das ganze, aber für Herrscher nützlich.
Ich denke in diesem Zusammenhang nurmalso an Horst Mahler, der im Kerker verrecken muss weil er was gesagt hat, bzw. zu seiner Meinung stand und nicht zu Kreuze gekrochen ist.
Mich kotzen all diese Personen an, die dieses Meinungsverfahren, nebst Artikel 5 GG (1) und (2) auch noch rechtfertigen und verteidigen, widerlich ekelerregende Leute sind das.
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
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