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Thema: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

  1. #21
    Ehemals Kaltduscher Benutzerbild von Esreicht!
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    nurmalso2.0, der § 185 StGB hebelt das GG nicht aus, nur du hast Artikel 5 GG nie gelesen.




    Nurmalso2.0 wie kann etwas das GG aushebeln, wenn das GG selber darauf hinweist.

    Ich mach mir hier nicht die Mühe Antragsdelikte zu erklären, was §§ 185 ff. StGB sind.

    Ich mache mir auch nicht die Mühe darauf hinzuweisen, dass man überall in der freien Welt der Ansicht ist, das die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat. Sogar in den USA, nur behandelt man die Sache in den USA nicht strafrechtlich, sondern zivilrechtlich mit Schadenersatz.

    Nurmalso 2.0 ob und wann die Rechte der anderen schwerer wiegen als das Recht auf Meinungsfreiheit sind immer Einzefallentscheidungen, bei jedem Fall wird abgewägt. Die Rechtsprechung ist sogar so, dass Leute, die in der Öffentlichkeit stehen, mehr aushalten müssen als Privatpersonen.

    Aber dafür interessieren sich Leute nicht, die so tun als wäre eine Strafanzeige gleich zusetzen mit der Verurteilung zur lebenslanger Haft und 49maliger Vierteilung.
    (gefettet durch mich)

    und diese "Einzelfallentscheidungen" sind ausschließlich politische Entscheidungen. Wer "Harris do it again" fordert, will nochmals Zigtausende unschuldige Deutsche elendig verrecken sehen im Dresdner "Feuersturm", ist aber Meinungsfreiheit

    Es dürfen sogar ganz offiziell die tatsächlichen Toten Dresdens einfach heruntergerechnet und damit die Angehörigen verhöhnt werden, weil deren Rechte 0 gleich Zero wert sind!

    kd
    Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
    Rajmund Andrzejczak, General und bis Oktober 2023 Chef des Generalstabs der polnischen Armee (19.03.24 RT)

  2. #22
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Für gefühlte Beleidigungen ist das Zivilrecht zuständig....nicht das Strafrecht. Und Künast kann man nicht beleidigen...so etwas ist mit normalen Beschreibungen nicht zu erfassen...
    Künast fühlt sich doch nur beleidigt und macht einen Popanz daraus, damit über sie mal wieder berichtet wird. Eine Art Schleichwerbung die nix kostet.
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  3. #23
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Hank Rearden Beitrag anzeigen
    Gaaaanz tolles Grundrecht: Es besteht Meinungsfreiheit ... es sei denn ein beliebiges Gesetz, das der Gesetzgeber nach Belieben
    erlassen kann, sagt was anderes.
    Es besteht Meinungsfreiheit, bis deine Meinung irgendjemandem aus irgendeinem Grund nicht passt wäre richtig !

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  4. #24
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    ... Hierzuforum wurde bei Alice Weidel zu recht ebenfalls protestiert, als diese als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde.
    Ja, aber die "Nazischlampe" wurde ja ebenfalls richterlich abgesegnet ! Warum also soll dies nun bei der Künast anders sein ?
    Ausserdem- warum sollte das Aussprechen der Wahrheit denn auf einemal eine Beleidigung sein ? Claudi ist auch fett und hässlich- ist es eine Beleidigung, wenn ich sie fett und hässlich nenne ?

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  5. #25
    Mitglied Benutzerbild von nurmalso2.0
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Die BRD soll das Land mit den meisten Beleidigungsklagen weltweit sein. Zur Zeit pro Jahr über 200.000

    Polizeilich erfasste Fälle von Beleidigungen in Deutschland von 1995 bis 2018



    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  6. #26
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Esreicht! Beitrag anzeigen
    (gefettet durch mich)

    und diese "Einzelfallentscheidungen" sind ausschließlich politische Entscheidungen. Wer "Harris do it again" fordert, will nochmals Zigtausende unschuldige Deutsche elendig verrecken sehen im Dresdner "Feuersturm", ist aber Meinungsfreiheit

    Es dürfen sogar ganz offiziell die tatsächlichen Toten Dresdens einfach heruntergerechnet und damit die Angehörigen verhöhnt werden, weil deren Rechte 0 gleich Zero wert sind!

    kd
    Und damit zeigst du, das du die Sache nicht verstanden hast, hier war von Beleidigung etc. die Rede. Wie ich schon schrieb, sind § 185 ff. Antragsdelikte. Antragsdelikte werden nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind nur, der/die durch die Tat "Geschädigte", deren Angehörige und im Falle von Beamten auch der unmittelbare Diziplinarvorgesetzte.

    Beleidigen, verleumden, Üble Nachrede halten, kannst du nur (über) konkrete Personen. Deswegen auch Antragsdelikt. Eigenheit von Antragsdelikten, wo kein Kläger da auch kein Richter.

    Worüber du redest sind andere Tatbestände, nämlich die nach § 130 StGB Volksverhetzung. Ein wichtiges Merkmal hier, ist die Störung des öffentlichen Friedens. Leider ein sehr dehnbarer Begriff aus dem auch resultiert, das gewisse Ausdrücke gegen die Mehrheit der Bevölkerung geäußert irrelevant sind, aber gegen eine Minderheit geäußert strafbar sind.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #27
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Ja, aber die "Nazischlampe" wurde ja ebenfalls richterlich abgesegnet ! Warum also soll dies nun bei der Künast anders sein ?
    Ausserdem- warum sollte das Aussprechen der Wahrheit denn auf einemal eine Beleidigung sein ? Claudi ist auch fett und hässlich- ist es eine Beleidigung, wenn ich sie fett und hässlich nenne ?
    Bei dem Prozess ging es um etwas ganz anderes!

    Einfach mal bei Hadmut Danish nachlesen.

    Die Hausbesetzerin Renate hat Facebook verklagt, sie müssen die Daten rausrücken, damit sie die Person verklagen kann, welche sie "Schlampe" genannt hat.

    So funktioniert es bei den "Demokraten", die ständig von Hassrede fantasieren, wenn der Ton mal etwas rauher wird:
    Künast will an die Daten, Name und Adresse, damit sie ihre Freunde von der Antifa auf die bösen Hetzer jagen kann.

    Da hat das Gericht in einem Anflug von Rechtsstaatlichkeit eben mal einen Riegel davor geschoben.

    Mehr ist nicht gewesen...

    Jetzt jault die blöde Jule eben herum, liegt wahrscheinlich an den vielen Veggie Days dieser Schrulle...

  8. #28
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    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Wenn man so will könnte schon jemand als Nazi bezeichnen eine strafbare Beleidigung sein, außer wenn er nachweislich in der NSDAP ist.

    Noch schlimmer wäre Faschist, außer der Beleidigte ist in der italienischen faschistischen Partei.

    Ob Frau Künast das auch so sieht?
    Höcke darf ja lt. Gericht "Faschist" genannt werden, die taz jubelt und freut sich über die "Stigmatisierung":

    ....
    Das Gericht befand in seinem Eilurteil, dass die Bezeichnung „Faschist“ zwar ehrverletzenden Charakter haben könne, die Antragsteller_innen jedoch „in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht [haben], dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht“.
    Keine Beleidigung, sondern Tatsache
    …….



    Die Stigmatisierung als „Faschist“ könnte ein guter Anfang sein.Denn so werden sich die 25 Prozent, die laut aktuellen Umfragen bei den anstehenden Thüringer Wahlen für die AfD stimmen wollen, schon mal damit abfinden müssen, dass sie sich nicht mehr hinter dem Konstrukt der vermeintlich „besorgten Bürger“ verstecken können. Und auch jene, die den empathischen Dialog mit der AfD suchen, können ihr stolzes „Demokraten“-Label gerne vergessen…

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Mangels Argumenten setzen BRD-Einheitsparteien auf Ausgrenzung der einzigen Opposition! Und klar schreit die mit 2,3 Mio. Stuergeldern subventionierte taz am lautesten.


    kd
    Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
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  9. #29
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Ja, aber die "Nazischlampe" wurde ja ebenfalls richterlich abgesegnet ! Warum also soll dies nun bei der Künast anders sein ?
    Ausserdem- warum sollte das Aussprechen der Wahrheit denn auf einemal eine Beleidigung sein ? Claudi ist auch fett und hässlich- ist es eine Beleidigung, wenn ich sie fett und hässlich nenne ?
    Finde die Logik dahinter halt schräg. Für mich ist das Urteil gegen Künast nicht deswegen richtig, weil im Falle Weidel falsch geurteilt wurde. Wer damals gegen das Urteil zum Fall Weidel war, müsste nun das Urteil zu Künast auch ablehnen.

  10. #30
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Wenn meine Meinung über eine Person das GG zwar legitimiert, der §185 diese Meinung aber verbietet und bestraft, so steht der §185 über dem GG. Punkt!

    Wäre Artikel 5 GG das höchste Gut dieser sogenannten Demokratie, würden sich nicht Gerichte mit diesen Lappalien befassen müssen. Nochmal, wer sich beleidigt fühlt, sich grämt, soll zum Arzt gehen!
    Und warum hat immer der Ehre der sich wie ein Kind beleidigt fühlt? Das kennen wir doch alle noch aus dem Kindergarten, wenn Mäxchen sich bei der Tante beschwert weil Hans Sau zu ihm gesagt hat. Ja, Beleidigtsein ist Kindergartenniveau.

    Genaugenommen führt im Artikel 5 GG bereits Teil (2) den ersten teil (1) ad absurdum. Genauer, wir haben im GG keine Meinungsfreiheit verankert. Das GG ist also das Papier nicht wert auf dem es gedruckt wurde.

    Und was soll das mit den Grenzen für Meinungsfreiheit? Entweder man darf sagen was man will oder nicht. Eine Meinungsfreiheit mit Einschränkungen ist keine Freiheit. Das ist wie ein Stallpferd das in die Freiheit rausgelassen wird, aber nur bis zum Zaun rennen darf.

    Und das soll eine Demokratie sein, eine Errungenschaft die es zu verteidigen gilt? Dieses DDR-light-System ist nicht besser als andere Staaten, die unablässig von der Kanzlerin ermahnt werden Meinungsfreiheit zu garantieren. Lächerlich das ganze, aber für Herrscher nützlich.

    Ich denke in diesem Zusammenhang nurmalso an Horst Mahler, der im Kerker verrecken muss weil er was gesagt hat, bzw. zu seiner Meinung stand und nicht zu Kreuze gekrochen ist.

    Mich kotzen all diese Personen an, die dieses Meinungsverfahren, nebst Artikel 5 GG (1) und (2) auch noch rechtfertigen und verteidigen, widerlich ekelerregende Leute sind das.
    Nichts für Ungut, aber das ist nicht richtig. Einfaches Recht schlägt nicht Verfassungsrecht. Die Abwägung findet - wie gesagt - nur zwischen Gütern von Verfassungsrang statt. Wenn in einem Fall wie dem hier jemand wegen Beleidigung nach § 185 StGB verurteilt wird, dann heißt es nicht, dass § 185 StGB Art. 5 Abs. 1 GG "schlägt", sondern, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form der persönlichen Ehre aus Art. 2 Abs. 1 GG der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG überwiegt.

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