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Thema: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

  1. #31
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    nurmalso2.0, der § 185 StGB hebelt das GG nicht aus, nur du hast Artikel 5 GG nie gelesen.




    Nurmalso2.0 wie kann etwas das GG aushebeln, wenn das GG selber darauf hinweist.

    Ich mach mir hier nicht die Mühe Antragsdelikte zu erklären, was §§ 185 ff. StGB sind.

    Ich mache mir auch nicht die Mühe darauf hinzuweisen, dass man überall in der freien Welt der Ansicht ist, das die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat. Sogar in den USA, nur behandelt man die Sache in den USA nicht strafrechtlich, sondern zivilrechtlich mit Schadenersatz.

    Nurmalso 2.0 ob und wann die Rechte der anderen schwerer wiegen als das Recht auf Meinungsfreiheit sind immer Einzefallentscheidungen, bei jedem Fall wird abgewägt. Die Rechtsprechung ist sogar so, dass Leute, die in der Öffentlichkeit stehen, mehr aushalten müssen als Privatpersonen.

    Aber dafür interessieren sich Leute nicht, die so tun als wäre eine Strafanzeige gleich zusetzen mit der Verurteilung zur lebenslanger Haft und 49maliger Vierteilung.
    Zumal hier manche offenbar nicht kapiert haben, dass § 185 StGB nur deswegen eine verfassungsgemäße Konkretisierung der Schranke des Art. 5 Abs. 1 GG darstellt, weil § 185 StGB selbst ein Gut von Verfassungsrang schützt, nämlich die persönliche Ehre im Rahmen des allg. Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG.

  2. #32
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Zumal hier manche offenbar nicht kapiert haben, dass § 185 StGB nur deswegen eine verfassungsgemäße Konkretisierung der Schranke des Art. 5 Abs. 1 GG darstellt, weil § 185 StGB selbst ein Gut von Verfassungsrang schützt, nämlich die persönliche Ehre im Rahmen des allg. Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG.
    Du hast den Sinn von Meinungsfreiheit nicht verstanden: Was man denkt auch aussprechen dürfen, ohne Gefahr zu laufen deswegen vor einem Gericht zu landen, wegen irgendwelcher Paragraphen und Artikel und was sonst noch alles.
    Die stets anwesende Schere im Kopf ist Markenzeichen einer Meinungsdiktatur, aber nicht einer Demokratie.
    Wenn denn nun das Persönlichkeitsrecht ebenfalls wie der §185 Artikel 5 GG (1) beschneidet, dann ist das "Aushängeschild" dieser selbsternannten Demokratie nichts Wert, müsste eigentlich entfernt werden.
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  3. #33
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Du hast den Sinn von Meinungsfreiheit nicht verstanden: Was man denkt auch aussprechen dürfen, ohne Gefahr zu laufen deswegen vor einem Gericht zu landen, wegen irgendwelcher Paragraphen und Artikel und was sonst noch alles.
    Die stets anwesende Schere im Kopf ist Markenzeichen einer Meinungsdiktatur, aber nicht einer Demokratie.
    Wenn denn nun das Persönlichkeitsrecht ebenfalls wie der §185 Artikel 5 GG (1) beschneidet, dann ist das "Aushängeschild" dieser selbsternannten Demokratie nichts Wert, müsste eigentlich entfernt werden.
    Nurmalso2.0 du scheinst etwas nicht zu verstehen, wie haben hier keine hierachischen Grundrechte abgesehen davon das Artikel 1 GG über allen steht. Zwischen den Grundrechten wird im Einzelfall abgewogen. Selbst die USA lässt Beleidigungen etc. nicht einfach links liegen, behandelt sie jedoch zivilrechtlich und setzt hohe Grenzen für die Sache

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    Im Übrigen lässt dir der deutsche Staat bei Beleidigungen, Verleumdungen etc. deine Meinungsfreiheit. Solange eine konkrete Person nicht klagt die du so ****,****, ***** oder ****** so titulierst, wird nicht in deine Meinungsfreiheit eingegriffen.

    In den USA dürften dich zwar Defamierungen billiger kommen als eine auf die Hose geschüttete Tasse heißen Kaffees, aber ausgehend von der deutschen Rechtssprechung in der Praxis würdest du hier billiger bei wegkommen trotz Strafrechtes.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #34
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nurmalso2.0 du scheinst etwas nicht zu verstehen, wie haben hier keine hierachischen Grundrechte abgesehen davon das Artikel 1 GG über allen steht. Zwischen den Grundrechten wird im Einzelfall abgewogen. Selbst die USA lässt Beleidigungen etc. nicht einfach links liegen, behandelt sie jedoch zivilrechtlich und setzt hohe Grenzen für die Sache

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    Im Übrigen lässt dir der deutsche Staat bei Beleidigungen, Verleumdungen etc. deine Meinungsfreiheit. Solange eine konkrete Person nicht klagt die du so ****,****, ***** oder ****** so titulierst, wird nicht in deine Meinungsfreiheit eingegriffen.

    In den USA dürften dich zwar Defamierungen billiger kommen als eine auf die Hose geschüttete Tasse heißen Kaffees, aber ausgehend von der deutschen Rechtssprechung in der Praxis würdest du hier billiger bei wegkommen trotz Strafrechtes.
    Das man in den USA seine Meinung um einiges freier äußern kann als bei uns weiß ich doch. In Großbritannien befassen sich Gerichte ungern mit Meinungsdelikten, es ist unter ihrer Würde. Und in der BRD werden Gerichte mit Beleidigungsklagen überhäuft, müssen sich anstatt mit Wichtigerem, mit ausgesprochenen und geschriebenen Wörtern befassen.
    Anstatt Gerichte sollte ein Schlichter zuständig sein, meine ich.
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  5. #35
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Das man in den USA seine Meinung um einiges freier äußern kann als bei uns weiß ich doch. In Großbritannien befassen sich Gerichte ungern mit Meinungsdelikten, es ist unter ihrer Würde. Und in der BRD werden Gerichte mit Beleidigungsklagen überhäuft, müssen sich anstatt mit Wichtigerem, mit ausgesprochenen und geschriebenen Wörtern befassen.
    Anstatt Gerichte sollte ein Schlichter zuständig sein, meine ich.
    nurmalso2.0 ist dir eigentlich klar, was du propagierst? Du propagierst das, wenn dich z.B. jemand auf offener Straße als pädophil bezeichnet, du keine rechtliche Handhabe gegen ihn hast und du, wenn du dem Typen berechtigterweise eine in die Fresse knallst, der Dumme bist, der noch Körperverletzung aufgebrummt kriegst.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #36
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    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    nurmalso2.0 ist dir eigentlich klar, was du propagierst? Du propagierst das, wenn dich z.B. jemand auf offener Straße als pädophil bezeichnet, du keine rechtliche Handhabe gegen ihn hast und du, wenn du dem Typen berechtigterweise eine in die Fresse knallst, der Dumme bist, der noch Körperverletzung aufgebrummt kriegst.
    Was kümmert es eine Eiche wenn sich eine Wildsau an ihr reibt! Man muss nicht beim Staatsanwalt petzten gehen wie Mäxchen bei der Tante im Kindergarten.
    Der Beleidiger hat doch gewonnen, wenn du auf dessen Beleidigung reagierst.
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  7. #37
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    Standard AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Was kümmert es eine Eiche wenn sich eine Wildsau an ihr reibt! Man muss nicht beim Staatsanwalt petzten gehen wie Mäxchen bei der Tante im Kindergarten.
    Der Beleidiger hat doch gewonnen, wenn du auf dessen Beleidigung reagierst.
    Was denken andere Leute, wenn du auf eine Beleidigung gegen dich nicht reagierst? Da Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens von Verstorbenen zu dem Themenkomplex gehören, was ist mit diesen Dingen?

    Auch wenn mir das zuwider ist, aber erweitern wir das Beispiel von, aber nun mit der Behauptung du hättest dich schon an Kindern vergangen, wie sieht es dann aus?

    Du vergisst bei deinem Gedankengang, dass bereits Beleidigungen das Umfeld beeinflussen und auch psychologische Folgen haben können. Die Erweiterung des Beispiels eben, berührt schon den Tatbestand der Verleumdung.

    Du machst dir die Sache sehr einfach Nurmalso2.0.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #38
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    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Du hast den Sinn von Meinungsfreiheit nicht verstanden: Was man denkt auch aussprechen dürfen, ohne Gefahr zu laufen deswegen vor einem Gericht zu landen, wegen irgendwelcher Paragraphen und Artikel und was sonst noch alles.
    Die stets anwesende Schere im Kopf ist Markenzeichen einer Meinungsdiktatur, aber nicht einer Demokratie.
    Wenn denn nun das Persönlichkeitsrecht ebenfalls wie der §185 Artikel 5 GG (1) beschneidet, dann ist das "Aushängeschild" dieser selbsternannten Demokratie nichts Wert, müsste eigentlich entfernt werden.
    Warum bist Du eigentlich nicht Präsident des Bundesverfassungsgerichts?

  9. #39
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    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Was denken andere Leute, wenn du auf eine Beleidigung gegen dich nicht reagierst? Da Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens von Verstorbenen zu dem Themenkomplex gehören, was ist mit diesen Dingen?

    Auch wenn mir das zuwider ist, aber erweitern wir das Beispiel von, aber nun mit der Behauptung du hättest dich schon an Kindern vergangen, wie sieht es dann aus?

    Du vergisst bei deinem Gedankengang, dass bereits Beleidigungen das Umfeld beeinflussen und auch psychologische Folgen haben können. Die Erweiterung des Beispiels eben, berührt schon den Tatbestand der Verleumdung.

    Du machst dir die Sache sehr einfach Nurmalso2.0.
    Das nennt sich aber "üble Nachrede" §186 StGb und nicht Beleidigung.
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  10. #40
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    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Warum bist Du eigentlich nicht Präsident des Bundesverfassungsgerichts?
    Habe kein Parteibuch von CDU/CSU/SPD ... du weißt doch, dass Parteien die Richter bestimmen.
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

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