Bei Udo Pastörs gilt das nebenbei nicht, seine Meinung zu äußern:
[Links nur für registrierte Nutzer]
Bei Udo Pastörs gilt das nebenbei nicht, seine Meinung zu äußern:
[Links nur für registrierte Nutzer]
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
Es reicht voellig aus wenn die Anwaelte von Kuenast das Besorgnis der Befangenheit vortragen.
Das wirkt besser und schneller als den Richtern eine Rechtsbeugung nachzuweisen. Es muss
dem Richter zudem nicht nachgewiesen werden das er tatsaechlich befangen war sondern das
er bei Kuenast ein Besorgnis der Befangenheit verursacht hat.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Ich denke, die Beschwerde wird Erfolg haben. Die Anzeige wegen angeblicher Rechtsbeugung dagegen auf keinen Fall. Aus der Begründung des Beschlusses geht klar hervor, dass das Gericht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit verkannt hat. Zudem ist die Begründung zu dürftig. Der Beschwerde wird stattgegeben werden. Eine Anklage wird es nicht geben. Das weiß auch Frau Künast. Die Anzeige ist billige PR.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)