Zitat von
Praetorianer
Ich verstehe nicht, was das Problem mit dem Urteil sein soll. Das sind Allerweltsbeschimpfungen, wie man sie täglich auf Twitter lesen kann. Die Richter haben hier festgestellt, dass es da einen Sachbezug gibt. wenn jemand sie zum Beispiel Pädo-Trulla nennt. Es kommt da ja auf den Kontext an, wenn jemand ihr einfach über den Weg läuft und "Pädotrulla" oder "Drecksvotze" zu ihr sagt, wäre derjenige ja auch verurteilt worden, aber eben nicht, wenn das der Kommentar ist zu einem hochgradig umstrittenen Statement, in dem sie Pädophilie rechtfertigt.
Ich finde da nichts dran empörend. Es kann sein, dass die Begründung des Urteiles bei einigen Beleidigungen nicht greift, weil das mit dem Sachbezug arg in der Grauzone ist.