Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul
Könnten wir uns nicht mal auf die Fakten einigen!
Es werden Menschen/Unternehmer ausgegrenzt, bzw. sollen möglichst vollständig ausgegrenzt werden, weil sie einer Partei angehören, bzw eine Meinung vertreten, oder mit Menschen Kontakt pflegen, welche dieser Partei oder dieser Meinung angehören, welche den Machthabern und deren Establishment nicht genehm ist!
Und das bringt die Überschrift dieses Themas deutlich rüber!
Das sollte in diesem Land mit seiner Vergangenheit und der daraus folgenden Aufarbeitung eigentlich ein Skandal sein, welchen man sich so gar nicht mehr vorstellen konnte.
Das interessiert die selbstgerechten und überzeugten Demokraten aber offenkundig nicht die Bohne!
Welche Automatismen wurden hier bereits in Gang gesetzt?
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
Die Relevanz von Paragrafen finden in der Regel ihren Ausdruck in der Stelle, in der sie im Gesetzestext aufgeführt sind.
Im § 1 wird als Diskriminierungsgrund die Weltanschauung genannt.
Und die Begriffsbestimmung im §2 zu den im § 1 genannten Gründen enthält:
§1 ist die allgemeingültige Vorschrift, im § 18 werden nur Ausnahmen genannt, und bestimmte Fälle näher erläutert.den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
Die Aussage des Senats, der Gesetzgeber habe
ist natürlich falsch, denn im §1 steht es anders.bewusst davon abgesehen, das Diskriminierungsverbot auf Benachteiligungen wegen politischer Überzeugungen zu erstrecken
Wenn der Gesetzesgeber das vorgehabt hätte, dann hätte er die Weltschauung aus dem §1 herausgelassen, und als Zusatz im §18 eingeführt.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Chronos ich habe in den Ausführungen, die du meinst, von der Art und Weise gesprochen und würdest du einmal den Gesetzes Text richtig lesen, wüsstest du, dass davon der öffentliche Frieden auch betroffen ist.
Kleiner Ausschnitt aus dem 130 er
Ansonsten, noch mal die Geschichte VoigtWer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Das Urteil des BGH untermauert meine Aussage.Der BGH urteilte nun, das Hausrecht des Hotels und die vom Grundgesetz gewährleistete „Privatautonomie“ hätten Vorrang gegenüber Voigts Grundrecht, wegen seiner politischen Anschauungen nicht benachteiligt zu werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ändere daran nichts. Um den zu erwartenden Klagen von Extremisten vorzubeugen habe der Gesetzgeber beim AGG „bewusst davon abgesehen, das Diskriminierungsverbot auf Benachteiligungen wegen politischer Überzeugungen zu erstrecken“, betonte der Senat.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Gabs wohl beides, die fröhlichen, die mit Gesang in den Untergang (ohne Sonne) marschierten und die ängstlichen, die lieber zuhause geblieben wären (zu denen ich gehört hätte). Dazu darf man nicht vergessen, dass sich der Führer die Gefolgschaft oft genug erkaufte. Hier ein Rittergut, da teure Geschmeide, ein lukrativer Posten, der Phantasie waren keine Grenzen gesetzt und wie man hört, wurden die so Beschenkten auch noch frech, wenn ihnen so ab 43 das pommersche Rittergut nicht mehr ganz so erstrebenswert dünkte wie ein Gutshof in Oberayern.
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