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Thema: Es ist wieder soweit: Kauft nicht bei Ju....äh AfD!

  1. #121
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Es ist wieder soweit: Kauft nicht bei Ju....äh AfD!

    Zitat Zitat von Erich von Stahlhelm Beitrag anzeigen
    Diskriminierung der AfD ist keine Diskriminierung sondern allererste Bürgerpflicht
    und gern gesehen vom Staat BRD. Zivilcourage halt....
    Jeder Mensch hat ein Recht auf Diskriminierung. Wobei die meisten ja schon von ihrem eigenen Leben diskriminiert werden, da fängts ja schon an. Wie die fette Nachbarin ... wenn ich von außen durch deren schmieriges Seelenloch schaue, bin ich mit der Seitenverteilung recht zufrieden. Macht die die Luken auf, stinkt es nach Gammelfleisch und Kippenstummel.
    Es gibt Leute, die kann man gar nicht so hart beleidigen, wie sie einen nerven.
    Dabei ist es mir völlig wurscht, ob Alice Weidel, Renate Künast oder ganze Volksgruppen verbal bespuckt werden ... das ist keine Sünde.
    Wer sich von Worten irgendwie emotional kompromittieren lässt, der ist geistig halt nicht ganz auf der Höhe.

    Wenn es ums Geschäft geht, gilt halt dasselbe. Es ist zwar unklug, profitable Geschäftsbeziehungen aufgrund ideologischer Vorbehalte aufzukündigen ... aber unzulässig ist es für mich nicht. Ich würd auch keine Transgender in meiner Firma haben wollen ... zum Glück hab ich keine Firma und muss diese armen Mehrgeschlechter nicht ablehnen und Klagen dafür riskieren. Alles zulässig ... für MICH.

    Der Haken an der Sache ist jedoch, dass der Staat, wenn er sich selbst ernst nimmt und sich an seine eigenen Regeln hält, so nicht argumentieren darf.
    Ich hab mal irgendwas gelesen von wegen niemand dürfe aufgrund Herkunft, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder sonstwas benachteilt oder bevorteilt werden.
    Aber man liest ja viel, woran sich kein Arsch hält.

    So ... ein Neger oder ein AfD-Mitglied ... das ist jetzt die Frage aller Fragen. Wen stellst du ein, mit wem machst du Geschäfte?
    Die einen täten den schlechteren Neger nehmen ... die anderen den schlechteren AfD'ler. Täte ein Buntdemokrat den besseren AfD'ler nehmen?
    Ich denke, das wäre in etwa so wahrscheinlich wie die Annahme, ein sogenannter "Rechter" täte den Neger vorziehen, wäre der tatsächlich besser.
    Dagegen hab ich gar nichts, das ist Firmenpolitik.

    Was mich aufregen könnte, täte mich die Menschheit überhaupt interessieren, ist der Umstand, dass, täte der sogenannte "Rechte" den schlechteren Neger ablehnen, wird es ihm als Rassismus angelastet ... wobei, täte der ach so aufgeklärte Buntmensch den besseren AfD'ler ablehnen, wäre dies in Ordnung. Hier wird vom Staat gegen das Grundgesetz verstoßen. Er hält sich nicht an die eigenen Regeln und streng genommen hätte der Bürger das "moralische" Recht, dieses System zu stürzen.
    Ein System, das ständig Gesetze bricht, ob national oder auf EU-Ebene, ist ein Unrechtssystem.

    Wenn der Staatsanwalt mir den Prozess macht wegen ein paar illegalen Medikamenten, gleichzeitig jedoch die Regierung ein Gesetz nach dem anderen bricht und Schaden an anderen (uns) verursacht, wogegen sie alle einen Eid geleistet haben, kann ich das System nicht mehr respektieren. Es ist ja nun nicht so, dass wir alle hier unterdrückt werden aber ich erwarte von den Leuten, die Gesetze verabschieden, dass sie sich selbst auch dran halten. Ich soll als Bürger aufs Grundgesetz schwören, mich dazu bekennen?
    Hä? Das geht mich gar nichts an, für mich gilt das StGB ... der verdammte Staat hat sich an das GG zu halten und das tut er nicht.
    Und solange er das nicht tut, habe ich auch das Recht, jeden Regierungshannes zu diskriminieren. Ich benötige nicht die Erlaubnis irgendeines Richters.
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
    -
    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

  2. #122
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    Standard AW: Es ist wieder soweit: Kauft nicht bei Ju....äh AfD!

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Dass es bei verschiedenen Rechtsgütern abzuwägen gilt, welches Vorrang hat, bestreitet ja niemand. Aber die Aussage des BGH, wenn es die denn wirklich so getroffen hat, dass das Diskriminierungsverbot nicht bei Benachteiligung wegen politischer Überzeugungen greift, ist schlicht falsch.
    Genauso falsch wie einige Urteile des BVG zur Holocaustleugnung oder des unsäglichen Richters Götzl im NSU-Prozess oder in verschiedenen Verfahren wegen Notwehr bzw. Nothilfe.

    Aber was erzähle ich das einem Systemdeppen wie dir überhaupt, jemandem, der alles begierig aufsaugt und nachplappert, was das System ihm eintrichtert?
    Im Gegensatz zu dir lese ich Gesetze vollständig und halte mich an die Regeln der Rechtsauslegung. Wenn dein Interpretation des §1 AGG richtig wäre, wieso beinhaltet das arbeitsrechtliche Benachteiligungsverbot den Verweis auf §1 AGG

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
    § 7 Benachteiligungsverbot



    (1) Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt.
    (2) Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot des Absatzes 1 verstoßen, sind unwirksam.



    (3) Eine Benachteiligung nach Absatz 1 durch Arbeitgeber oder Beschäftigte ist eine Verletzung vertraglicher Pflichten.
    der § 19, also das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot keinen Verweis auf § 1 AGG, sondern eine explizite Aufzählung der Gründe ohne die Weltanschauung.

    § 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot


    (1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die1.typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
    2.eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,
    ist unzulässig.
    (2) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft ist darüber hinaus auch bei der Begründung, Durchführung und Beendigung sonstiger zivilrechtlicher Schuldverhältnisse im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 unzulässig.
    (3) Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig.
    (4) Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf familien- und erbrechtliche Schuldverhältnisse.



    (5) Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf zivilrechtliche Schuldverhältnisse, bei denen ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird. Bei Mietverhältnissen kann dies insbesondere der Fall sein, wenn die Parteien oder ihre Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzen. Die Vermietung von Wohnraum zum nicht nur vorübergehenden Gebrauch ist in der Regel kein Geschäft im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1, wenn der Vermieter insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet.
    Ein klare sachliche Frage, also spare die bei deiner Antwort also das Systemdeppen-Gelabbere. Ich bezweifle aber, dass man von dir eine sachliche Antwort erwarten kann bzw. dass du überhaupt eine Antwort zu der Diskrepanz zwischen Gesetzestext und deine Behauptung hast.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #123
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    Standard AW: Es ist wieder soweit: Kauft nicht bei Ju....äh AfD!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Im Gegensatz zu dir lese ich Gesetze vollständig und halte mich an die Regeln der Rechtsauslegung. Wenn dein Interpretation des §1 AGG richtig wäre, wieso beinhaltet das arbeitsrechtliche Benachteiligungsverbot den Verweis auf §1 AGG
    (...)
    Was laberst du? Warum soll es das nicht enthalten? Warum sollte nicht Bezug auf andere Gesetze oder Paragrafen genommen werden?
    Wichtig sind die im §2 aufgeführten Anwendungen, bei denen die im §1 genannte Benachteiligung wegen der Weltanschauung verboten ist. Und dort steht ausdrücklich

    Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
    Keiner der Gründe wurde ausgenommen.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    (...)
    Ein klare sachliche Frage, also spare die bei deiner Antwort also das Systemdeppen-Gelabbere. Ich bezweifle aber, dass man von dir eine sachliche Antwort erwarten kann bzw. dass du überhaupt eine Antwort zu der Diskrepanz zwischen Gesetzestext und deine Behauptung hast.
    Mit rechthaberischen Dummschwätzern wie dir rede ich nur bedingt sachlich. Das musst du doch jetzt langsam begriffen haben.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  4. #124
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Es ist wieder soweit: Kauft nicht bei Ju....äh AfD!

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Was laberst du? Warum soll es das nicht enthalten? Warum sollte nicht Bezug auf andere Gesetze oder Paragrafen genommen werden?
    Wichtig sind die im §2 aufgeführten Anwendungen, bei denen die im §1 genannte Benachteiligung wegen der Weltanschauung verboten ist. Und dort steht ausdrücklich



    Keiner der Gründe wurde ausgenommen.



    Mit rechthaberischen Dummschwätzern wie dir rede ich nur bedingt sachlich. Das musst du doch jetzt langsam begriffen haben.
    Ich bin also rechthaberisch, Stanley?

    Warum widerspricht dir denn die IHK?

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    Der Dummschwätzer bist du mein lieber Stanley Beamish, Zitieren wir doch mal aus dem AGG-Wegweiser der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (siehe auch [Links nur für registrierte Nutzer])

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    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vorBenachteiligungen wegen der Weltanschauung nur imArbeitsrecht, während sich der Schutz für das Merkmal Religion auf das Arbeits- und das Zivilrecht erstreckt.
    Netter kleiner Satz mein lieber Stanley, findest du schön auf Seite 17 des Wegweisers.

    Wer ist hier nun Dummschwätzer und Depp, Stanley?
    Wirst du jetzt endlich deine Suppe essen?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

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  5. #125
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    Wie gehabt: Südlich des Nordpols
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    Standard AW: Es ist wieder soweit: Kauft nicht bei Ju....äh AfD!

    Zitat Zitat von Erich von Stahlhelm Beitrag anzeigen
    Diskriminierung der AfD ist keine Diskriminierung sondern allererste Bürgerpflicht
    und gern gesehen vom Staat BRD. Zivilcourage halt....
    Es geht den Gesinnungs-Wächtern nicht um Diskriminierung, das ist nur ein Mittel zum Zweck, sondern um existentielle Vernichtung!
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  6. #126
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    Standard AW: Es ist wieder soweit: Kauft nicht bei Ju....äh AfD!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Ich bin also rechthaberisch, Stanley?
    (...)
    Ja bist du, ein unangenehm penetranter obendrein.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    (...)
    Zitieren wir doch mal aus dem AGG-Wegweiser der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
    (...)
    "Antidiskriminierungsstelle des Bundes", das ist natürlich genau die richtige Autorität, auf die sich ein gehirngewaschener Systemdepp wie du beruft.

    Für welche Fälle der Schutz vor Diskriminierung greift, nachzulesen im §2 des AGG, wurde jetzt wirklich ausführlich erklärt. Und der §19 schränkt die §§1 und 2 nicht ein.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  7. #127
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    Standard AW: Es ist wieder soweit: Kauft nicht bei Ju....äh AfD!

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen

    "Antidiskriminierungsstelle des Bundes", das ist natürlich genau die richtige Autorität, auf die sich ein gehirngewaschener Systemdepp wie du beruft.
    Stanley, man merkt das du ignorierst, mag doch jeder selber entscheiden Stanley Beamish, ob jemand von Gesetzen mehr Ahnung hat, der in einer Tour mit Beleidigungen um sich schmeißt, nämlich du, oder die auf den AGG beruhende Behörde, die IHKs, oder folgende

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    Noch etwas Stanley, wieso sollte jemand wie du, der das System ablehnt, fähiger sein, ein Gesetz, das vom System kommt, besser auszulegen als das System selber?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #128
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Es ist wieder soweit: Kauft nicht bei Ju....äh AfD!

    Meinen Hut vor dem Gehirnnutzer!!!!!!!!
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  9. #129
    GESPERRT
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    Standard AW: Es ist wieder soweit: Kauft nicht bei Ju....äh AfD!

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Jeder Mensch hat ein Recht auf Diskriminierung. Wobei die meisten ja schon von ihrem eigenen Leben diskriminiert werden, da fängts ja schon an. Wie die fette Nachbarin ... wenn ich von außen durch deren schmieriges Seelenloch schaue, bin ich mit der Seitenverteilung recht zufrieden. Macht die die Luken auf, stinkt es nach Gammelfleisch und Kippenstummel.
    Es gibt Leute, die kann man gar nicht so hart beleidigen, wie sie einen nerven.
    Dabei ist es mir völlig wurscht, ob Alice Weidel, Renate Künast oder ganze Volksgruppen verbal bespuckt werden ... das ist keine Sünde.
    Wer sich von Worten irgendwie emotional kompromittieren lässt, der ist geistig halt nicht ganz auf der Höhe.

    Wenn es ums Geschäft geht, gilt halt dasselbe. Es ist zwar unklug, profitable Geschäftsbeziehungen aufgrund ideologischer Vorbehalte aufzukündigen ... aber unzulässig ist es für mich nicht. Ich würd auch keine Transgender in meiner Firma haben wollen ... zum Glück hab ich keine Firma und muss diese armen Mehrgeschlechter nicht ablehnen und Klagen dafür riskieren. Alles zulässig ... für MICH.

    Der Haken an der Sache ist jedoch, dass der Staat, wenn er sich selbst ernst nimmt und sich an seine eigenen Regeln hält, so nicht argumentieren darf.
    Ich hab mal irgendwas gelesen von wegen niemand dürfe aufgrund Herkunft, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder sonstwas benachteilt oder bevorteilt werden.
    Aber man liest ja viel, woran sich kein Arsch hält.

    So ... ein Neger oder ein AfD-Mitglied ... das ist jetzt die Frage aller Fragen. Wen stellst du ein, mit wem machst du Geschäfte?
    Die einen täten den schlechteren Neger nehmen ... die anderen den schlechteren AfD'ler. Täte ein Buntdemokrat den besseren AfD'ler nehmen?
    Ich denke, das wäre in etwa so wahrscheinlich wie die Annahme, ein sogenannter "Rechter" täte den Neger vorziehen, wäre der tatsächlich besser.
    Dagegen hab ich gar nichts, das ist Firmenpolitik.

    Was mich aufregen könnte, täte mich die Menschheit überhaupt interessieren, ist der Umstand, dass, täte der sogenannte "Rechte" den schlechteren Neger ablehnen, wird es ihm als Rassismus angelastet ... wobei, täte der ach so aufgeklärte Buntmensch den besseren AfD'ler ablehnen, wäre dies in Ordnung. Hier wird vom Staat gegen das Grundgesetz verstoßen. Er hält sich nicht an die eigenen Regeln und streng genommen hätte der Bürger das "moralische" Recht, dieses System zu stürzen.
    Ein System, das ständig Gesetze bricht, ob national oder auf EU-Ebene, ist ein Unrechtssystem.

    Wenn der Staatsanwalt mir den Prozess macht wegen ein paar illegalen Medikamenten, gleichzeitig jedoch die Regierung ein Gesetz nach dem anderen bricht und Schaden an anderen (uns) verursacht, wogegen sie alle einen Eid geleistet haben, kann ich das System nicht mehr respektieren. Es ist ja nun nicht so, dass wir alle hier unterdrückt werden aber ich erwarte von den Leuten, die Gesetze verabschieden, dass sie sich selbst auch dran halten. Ich soll als Bürger aufs Grundgesetz schwören, mich dazu bekennen?
    Hä? Das geht mich gar nichts an, für mich gilt das StGB ... der verdammte Staat hat sich an das GG zu halten und das tut er nicht.
    Und solange er das nicht tut, habe ich auch das Recht, jeden Regierungshannes zu diskriminieren. Ich benötige nicht die Erlaubnis irgendeines Richters.
    Du meinst also, Artikel 20 wäre überfällig und Bürgerpflicht? Sehe ich auch so.

  10. #130
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    Standard AW: Es ist wieder soweit: Kauft nicht bei Ju....äh AfD!

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    ...Für welche Fälle der Schutz vor Diskriminierung greift, nachzulesen im §2 des AGG, wurde jetzt wirklich ausführlich erklärt. Und der §19 schränkt die §§1 und 2 nicht ein.
    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 1 Ziel des Gesetzes. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

    Nanu, ist die AfD eine Weltanschauung?
    Ist politischer Kampf verboten?
    Würde ein Firmeninhaber mit CDU-Mitgliedschaft Waren einer Firmeninhabers mit NPD-Mitgliedschaft vertreiben
    Deutsch wird groß geschrieben
    Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
    USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
    Quadrokopter in der Bibel:
    https://www.politikforen.net/showthread.php?186118


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