Udo PastörsNPD-Politiker scheitert vor Menschenrechtsgericht

Die Leugnung des Holocaust ist nicht von der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - und wies eine Beschwerde des NPD-Politikers Pastörs ab.


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde des ehemaligen NPD-Landtagsabgeordneten Udo Pastörs abgewiesen. Pastörs habe als Abgeordneter in Mecklenburg-Vorpommern absichtlich Unwahrheiten zur Verleumdung von Juden und Leugnung des Holocausts geäußert. Dies sei nicht von dem Recht auf Meinungsfreiheit in der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt, erklärten die Richter am Donnerstag in Straßburg einstimmig. Sie bestätigten damit Entscheidungen von deutschen Gerichten.

Der frühere NPD-Fraktionschef im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern war 2012 zu acht Monaten Haft auf Bewährung und 6000 Euro Geldbuße verurteilt worden. Pastörs hatte in einer Landtagsrede im Januar 2010 vom "sogenannten Holocaust" und einer "Auschwitzprojektion" durch demokratische Parteien gesprochen. Eine Gedenkveranstaltung für die Opfer kritisierte er als "Betroffenheitstheater" und das Andenken an die Toten als "einseitigen Schuldkult".
Die Straßburger Richter urteilten nun, Pastörs habe "absichtlich die Unwahrheit gesagt, um Juden zu diffamieren". Seine Äußerungen fielen nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit, weil sie "den Werten der Konvention selbst entgegenstehen". Deshalb sei seine Verurteilung kein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.....

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Das Gerichte teilweise recht eigenartige Auffassungen zur Meinungsfreiheit haben, ist ja bekannt. Aber das hier geht noch einen Schritt weiter als sonst.
Der Spiegel laesst weg, dass sich Pastoers dahingehend geaeussert hat, dass der sogenannte Holocaust fuer wirtschaftliche und politische Zwecke genutzt wird. Ich kann in den Aussagen, was Pastoers private Meinung zu dem Thema ist, lasse ich mal aussen vor, nicht erkennen, dass er "den Holocaust" in irgendeiner Form "geleugnet" hat. Seine Aussagen beziehen sich doch eigentlich nur auf das Spielchen welches die Etablierten mit dem Thema treiben. Steht dieses Verhalten nun auch etwa unter einem besonderem Schutz des "Rechtstaates"?