Zitat von
Hay
Vor allem hat man auf ein Medizinstudium immer noch eine Zugangsbeschränkung in Form eines Numerus clausus, der einen Notenschnitt im Abitur zwischen 1,0 und 1,1 vorsieht. Dazu wurde in den letzten Jahren die Zahl der Studienplätze abgebaut. Dazu kommt noch, dass man sich ein Medizinstudium erst einmal leisten können muss, denn das Kindergeld wird nur bis zum 25. Lebensjahr (also dem 25. Geburtstag) ausbezahlt und ab da muss sich der Student spätestens privat krankenversichern (110,-- Euro im Monat). Das BAFÖG mindert sich oft durch den Verdienst der Eltern (die schnell zu gut verdienen) und mißt sich an einer Regelstudienzeit, die in anspruchsvollen Studiengängen oft nicht eingehalten werden kann, zumal, wenn der Student für seine Krankenversicherung und den Lebensunterhalt nebenbei arbeiten muss.
Dafür gibt es die Anerkennungen von ausländischen Ärzten im Schnellverfahren (das sich gerne von Bundesland zu Bundesland unterscheidet und oft ausländische Ärzte auf den Markt wirft, die der deutschen Sprache nicht in nötigem Umfang mächtig sind. In NRW wurden Behandlungsfehler durch mangelhafte Qualifikationen ausländischer Kollegen gelistet und von der hiesigen Ärztekammer Alarm geschlagen: Zweifel an Qualifikation ausländischer Ärzte Bericht: Medizinerkammer stellt in Sprachtests fachliche Defizite einiger Bewerber aus anderen Ländern fest. Diese dürfen aber nicht gemeldet werden. Todesfälle sind bekannt Münster/Bielefeld. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe schlägt Alarm: Lückenhafte Fachkenntnisse ausländischer Ärzte die in Deutschland arbeiten wollen, drohen, so Kammerpräsident Theodor Windhorst aus Bielefeld, die Versorgung der Patienten zu beeinträchtigen. Der Grund: Die Kammer darf nur deren sprachliche, nicht aber ihre fachliche Kompetenz prüfen.Das, so wird die Landesregierung zitiert, sei allein Aufgabe der Bezirksregierungen...
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