Zitat
Das Bundesverfassungsgericht hat die möglichen Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger erheblich eingeschränkt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe erklärte am Dienstag die bei Pflichtverletzungen drohenden Leistungskürzungen teilweise für verfassungswidrig.
Grundsätzlich sind Sanktionen demnach zwar möglich, beim Arbeitslosengeld II halten die Verfassungsrichter aber Kürzungen von mehr als 30 Prozent nicht mehr für verhältnismäßig. Der Gesetzgeber muss das Sanktionssystem nun neu regeln. (Az. 1 BvL 7/16)
Die bisherige Regelung sieht drei Sanktionsstufen vor, wenn Hartz-IV-Empfänger etwa eine als zumutbar eingestufte Arbeit ablehnen. Zunächst wird der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt, bei einer Wiederholung bereits um 60 Prozent. Bei jeder weiteren Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres entfällt das Arbeitslosengeld II komplett. Die Kürzungen gelten jeweils für drei Monate. Das Verfassungsgericht befasste sich nicht mit der Kürzung von zehn Prozent der Bezüge, die bei versäumten Terminen droht. Dies ist die mit Abstand häufigste Sanktion."Z'ITAT ENDE
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Wobei man sich natürlich fragen kann, wieso Sanktionen verfassungswidrig sind, wenn es keine Verfassung gibt.
Aber Scherz beiseite, gemeint ist natürlich das "heilige" Grunzgesetz, dem "deutschen" Volk aufoktroyiert von den sogenannten "Allierten", und seitdem x - mal geändert.
Da steht auch irgendwas von der Würde des Menschen, und Recht auf freie Berufswahl und so weiter. Das muß man aber nicht so ernst nehmen, wir befinden uns schließlich im Krieg, da sind Kriegslisten erlaubt.
Deshalb erstaunt mich persönlich dieses Urteil aus Karlsruhe. Vielleicht wollte man sich seitens des Systems ein soziales Mäntelchen umhängen, um die linksverwirrten Massen zu beruhigen : Seht her, wir sind ja doch keine Unmenschen.
Was natürlich wiederum eine List ist. Aber wer durchschaut das denn noch, kaum mehr jemand.
Warum ist es eine List? Weil der sogenante "HartzVier"-Satz, genauso, wie der Sozialhilfesatz und die Grundsicherung, nicht existenzdeckend sind, dh. sie sind grundgesetzwidrig. Soweit hat aber keiner gedacht. Bzw. dann noch weiter: Warum verfährt man so? Wem nutzt es?