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Thema: HartzVier-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

  1. #111
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: HartzVier-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Hinterfrager Beitrag anzeigen
    " gerechte Bezahlung " , das ist das Stichwort !
    Gut das wir uns einig sind über Dinge, die schon die ganze Zeit mein reden sind....
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

    "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
    ... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.

  2. #112
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    Standard AW: HartzVier-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Im Gegenzug sollte dann das Waffenrecht dem der USA angeglichen werden, wie soll man sonst sein Vermögen verteidigen bei den Unruhen die kommen werden.
    Wir sind still damit beschäftigt und bereit dafür !

  3. #113
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    Standard AW: HartzVier-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Alleinstehend, 3.700 € brutto p.m., größte Melkkuh dieses Staates.
    Lebst aber damit nicht schlecht, oder ?
    Jammere Nicht !

  4. #114
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    Standard AW: HartzVier-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Eigentlich kann ein Existenzminimum nicht sanktioniert werden. Mit dieser Bremse stellt sich die Frage nicht mehr, denn indirekt wurden so Sanktionen zumindest bis zur Höhe von 30 Prozent höchstrichterlich genehmigt. Damit hat man ein weiteres Loch in den Käse gebohrt und sich um die Grundsatzfrage gedrückt.
    Außerdem hat man so das System der Zwangsvermittlungen bei Sanktionsandrohung gestärkt und damit dafür gesorgt, dass der Dumpinglohnmarkt weiterhin bestehen bleibt und Löhne insgesamt gedrückt werden.
    Treffend beschrieben!!!

  5. #115
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    Standard AW: HartzVier-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Kreuzbube Beitrag anzeigen
    Ihr werdet`s nicht glauben, aber ich befürworte sogar unter gewissen Umständen das "Bedingungslose Grundeinkommen". Natürlich nur für Deutsche und evtl. zunächst zeitlich begrenzt. Allerdings muss der Empfänger geloben, keiner Schwarzarbeit nachzugehen. Bei geringsten Anzeichen für Missbrauch sollte es sofort gestrichen werden. Es gibt Phasen im Leben, da braucht man einfach seine Ruhe...z.B. zur Selbstfindung oder nach Schicksalsschlägen. Ohne, dass einem das Amt auf den Senker geht. Wer mit der Kohle auskommt, sollte das nutzen können/dürfen...vorübergehend.
    In Deutschland mit der vorherschenden Bürokratie , Undenkbar !

  6. #116
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    Standard AW: HartzVier-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Im Gegenzug sollte dann das Waffenrecht dem der USA angeglichen werden, wie soll man sonst sein Vermögen verteidigen bei den Unruhen die kommen werden.
    Gegen ein liberales Waffenrecht hätte ich auch nichts einzuwänden.

  7. #117
    Mitglied Benutzerbild von Frankenberger_Funker
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    Standard AW: HartzVier-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Bushmaster Beitrag anzeigen
    Anders kann man es wohl kaum nennen, wenn sich Millionen Faulenzer vom Steuerzahler ihr Bier und ihre Drogen finanzieren lassen.
    Dummer Schwätzer.

  8. #118
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    Standard AW: HartzVier-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Frankenberger_Funker Beitrag anzeigen
    Dummer Schwätzer.
    Eine Beurteilung von politisch linken und/oder arbeitsscheuen Subjekten nehme ich nicht ernst, Bruder.

  9. #119
    Mitglied Benutzerbild von Tyl
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    Standard AW: HartzVier-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Monika Beitrag anzeigen
    "sozialistischer Wahnsinn"

    Zur AfD: eine gesteuerte Opposition braucht kein klar denkender Mensch. Ich weiß ja, die Klardenker sterben hier so langsam aus.
    Also die, die sich für "Klardenker" halten und meinen, das politisch Wesentliche zu durchschauen,
    sterben hier - wie auch sonst wo - sicher nicht aus.
    Diese Typen machte schon Platon in seinen Dialogen dem geneigten Leser bekannt.
    Und bis heute sind sie das schlimmste Krebsgeschwür, dass die Menschheit jemals befallen hat.

  10. #120
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    Standard AW: HartzVier-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Monika Beitrag anzeigen
    Zitat
    Das Bundesverfassungsgericht hat die möglichen Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger erheblich eingeschränkt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe erklärte am Dienstag die bei Pflichtverletzungen drohenden Leistungskürzungen teilweise für verfassungswidrig.
    Grundsätzlich sind Sanktionen demnach zwar möglich, beim Arbeitslosengeld II halten die Verfassungsrichter aber Kürzungen von mehr als 30 Prozent nicht mehr für verhältnismäßig. Der Gesetzgeber muss das Sanktionssystem nun neu regeln. (Az. 1 BvL 7/16)
    Die bisherige Regelung sieht drei Sanktionsstufen vor, wenn Hartz-IV-Empfänger etwa eine als zumutbar eingestufte Arbeit ablehnen. Zunächst wird der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt, bei einer Wiederholung bereits um 60 Prozent. Bei jeder weiteren Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres entfällt das Arbeitslosengeld II komplett. Die Kürzungen gelten jeweils für drei Monate. Das Verfassungsgericht befasste sich nicht mit der Kürzung von zehn Prozent der Bezüge, die bei versäumten Terminen droht. Dies ist die mit Abstand häufigste Sanktion."Z'ITAT ENDE

    weiterlesen hier: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Wobei man sich natürlich fragen kann, wieso Sanktionen verfassungswidrig sind, wenn es keine Verfassung gibt.
    Aber Scherz beiseite, gemeint ist natürlich das "heilige" Grunzgesetz, dem "deutschen" Volk aufoktroyiert von den sogenannten "Allierten", und seitdem x - mal geändert.
    Da steht auch irgendwas von der Würde des Menschen, und Recht auf freie Berufswahl und so weiter. Das muß man aber nicht so ernst nehmen, wir befinden uns schließlich im Krieg, da sind Kriegslisten erlaubt.
    Deshalb erstaunt mich persönlich dieses Urteil aus Karlsruhe. Vielleicht wollte man sich seitens des Systems ein soziales Mäntelchen umhängen, um die linksverwirrten Massen zu beruhigen : Seht her, wir sind ja doch keine Unmenschen.

    Was natürlich wiederum eine List ist. Aber wer durchschaut das denn noch, kaum mehr jemand.

    Warum ist es eine List? Weil der sogenante "HartzVier"-Satz, genauso, wie der Sozialhilfesatz und die Grundsicherung, nicht existenzdeckend sind, dh. sie sind grundgesetzwidrig. Soweit hat aber keiner gedacht. Bzw. dann noch weiter: Warum verfährt man so? Wem nutzt es?
    Ich bin erstaunt, dass man erst jetzt auf die Devise kommt - dass Sanktionen nicht der richtige Weg sind...ich bin auch der Auffassung man kann ja kürzen wenn jemand mit Absicht seine Lehre oder Schule wirft oder so - aber jemanden in die Obdachlosigkeit zu schicken - damit erreicht man garnix und das ist der Kommune teurer - den Sozialfall in eine Obdachloseneinrichtung unterzubringen. Das ganze ist sowieso leicht aus der NS Zeit jemanden eine Arbeit aufzwingen -aber paradoxerweise haben die Privatisierungen die Post und Bahnreform sowie das Liberalismusgehabe im Packetgewerbe , die Einsparungen im Gesundheitswesen , der Niedergang des Einzelhandels und der Industrie inklusive der ganzen Digitalisierung gezeigt, dass diese Sanktions und Arbeitsvermittlungspraxis nicht mehr Zeitgemäss ist -gerade unabhängig davon wie will die Politik den Wählern erklären, naja den Herrn Schmidt kürzen wir seine Leistungen weil er bei Verein X nicht für 1 Euro Job antreten hatte oder weil eine Frau Meier nicht bei der Zeitarbeitsagentur anschaffen wollte - zeitgleich holt man Millionen von Refugees hier rein die ohne Prüfung das gleiche Geld erhalten....

    Die Herren da oben merken, dass ihre Politik nicht nur stinkt sondern dass die Bürger von der Verarschung die Schnautze voll haben.

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