Doch, denn du kannst weder einfach mal so umziehen, denn das müßte genehmigt werden, noch kannst du dich einfach mal so in einem anderen Kaff oder Bezirk oder Stadt aufhalten, denn das mußt du dir genehmigen lassen. Wenn du zum Beispiel tagsüber beim Einkaufen im Diskounter im Nachbarort erwischt wirst, gibt es erst einmal eine kräftige Sanktion. Das ist tatsächlich schon so geschehen. Eine Sachbearbeiterin hatte zufällig einen ihrer Kunden eben beim Einkaufen in einem solchen im Nachbarort gesehen und es gab eine Sanktion. Diese wurde auch richterlich abgesegnet. Vor einigen Monaten mal gelesen. Ich empfehle dir diese Geschichten. Sie sind wirklich spannend.
1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm
Ich wüsste eine Vorgehensweise, wie wir sofort Wohnungsüberschuss hätten.
Ich kann Dir auch Geschichten erzählen ... handverlesen und bestimmt nicht weniger spannend.
Es gibt nur für bestimmte Ausländergruppen die Residenzpflicht. H-IVler haben Ortsanwesenheitspflicht. Und keine Residenzpflicht. Und umziehen - auf eigene Kosten natürlich - kann jeder und immer.
kol-ut-shan
das geht auch nicht.
1. fehlt das nötige Geld
2. muß die neue Wohnung vom neuen Amt genehmigt werden - im Vorfeld.
3. muß der Umzug vom alten Amt genehmigt werden - im Vorfeld.
Es gibt für solche Fälle keine Genehmigung. Ohne Genehmigung muß alles selbst bezahlt werden inklusie neue Wohnung Kaution. Da fallen locker ein paar Tausend Euronen an, die keiner, der H4 bezieht, noch hat.
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