"... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")
So wie ich das verstanden habe, bedeutet das BVG-Urteil zu den H-IV Sanktionen, daß nunmehr der durch Vollsanktionen erzeugten Obdachlosigkeit ein Riegel vorgeschoben wurde.
Vielleicht hängt das auch mit der steigenden Obdachlosigkeit zusammen insofern, daß es für die Kommunen insgesamt teurer ist, Obdachlose unterzubringen?
Aber selbstverständlich
Wenn ich dafür das 3-4 fache bezahlt bekomme dann hab ich da überhaupt keine Hemmungen.
Ich muß allerdings dazu sagen, daß man hier in Norwegen bei der Auswahl der "Flüchtlinge" sehr sorgsam vorgeht - habe damit keine Probleme!
Ich habe in die Verträge ein paar Hintertürchen einbauen lassen, so daß mir sämtliche Beschädigungen am Eigentum erstattet werden.
Auch hier kann man wieder Tricksen, denn die Arbeiten müssen von "Fachfirmen" durchgeführt werden und abgenommen werden - da verdient man nochmals.
Aus einer normalen Wohnung mit 65 m2 kann man 3-4 Wohneinheiten schaffen - entsprechend höher sind die Einnahmen.
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