Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
Alleinstehend ohne Kind, 40 Stunden Woche:

Mindestlohn brutto Euro 9,19 / Std.
Brutto 1470
Steuern:
Solidaritätszuschlag 0
Kirchensteuer 0
Lohnsteuer 65
Sozialabgaben:
Rentenversicherung 136,71
Arbeitslosenversicherung 18,38
Krankenversicherung 113,93
Plegeversicherung 26,09
Nettolohn 1109,90

Mindestlohn brutto Euro 12,00 / Std.
Brutto 1920
Steuern:
Solidaritätszuschlag 8,96
Kirchensteuer 0
Lohnsteuer 163,08
Sozialabgaben:
Rentenversicherung 178,56
Arbeitslosenversicherung 24,00
Krankenversicherung 148,80
Plegeversicherung 34,08
Nettolohn 1362,52

Die Sozialabgeben werden nur zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen, der Arbeitgeber bezahlt das selbe nochmals an den Staat.

Daraus ergeben sich für den Staat bei einem Mindestlohn von Euro 9,19 Einnahmen in Höhe von Euro 655,00 und bei Euro 12,00 von Euro 950,00.
Während das verfügbare Einkommen des Arbeiters also um 22,76 % steigt, steigen die Einnahmen des Staates um 45%.

Floß in die Berechnung für den Endkunden einen Arbeitsstunde mit 9,19 (Mindestlohn) + 1,84 (Arbeitgeberanteil) + 2,10 (19% MwSt), gesamt also 13,13 Euro ein, sind e es bei 12,00 Euro + 2,40 (Arbeitgeberanteil) +2,74 (19% MwSt), gesamt also Euro 17,15 ein.
Muß ich als Geringverdiener also eine Stunde Arbeit bezahlen habe ich jetzt um 4,02 Euro mehr zu berappen, ohne daß der Arbeitgeber mehr verdient hätte. Ich selber habe als Geringverdiener aber nach einer Mindestlohnerhöhung von 9,19 auf 12,00 Euro pro Stunde aber nur 1,58 Euro pro Stunde mehr auf der Hand.


Tja, es geht nicht um den Arbeiter, es geht um Steuereinnahmen für Sack und Pack.
... und bei 12 Euro gibts nichts mehr zum "Aufstocken".