Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
Nö, nach Einsendung des Bildes war es erledigt. Da fahren auch zu viele Leute, die man als Zeugen hätte angeben können. Wieso Anwaltszwang?
Zunächst wegen des "Verstoßes" nicht. Einen Ordnungs"hüter" privat zu verklagen schon.