Hallo
wenn man bei einem Steuerhinterzieher, Dieb (=Straftäter) kauft, wird man gesetzlich gesehen zum Mittäter, und selber zum Straftäter oder eben Steuerhinterzieher.

Wenn ein Mitarbeiter zusätzliches Einkommen (eben diese nicht abgeführte Steuer) nicht angibt, ist er straffällig und muss nachzahlen.
Sachbezüge heißt das in Österreich [Links nur für registrierte Nutzer]

Da sollte das Finanzamt aber mal schnell handeln!!!!