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Thema: Obergrenze für Bar-Geschäfte, 2000 €, schon beschlossen?

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von Bestmann
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    Standard AW: Obergrenze für Bar-Geschäfte, 2000 €, schon beschlossen?

    Zitat Zitat von moishe c Beitrag anzeigen
    Meine Frage nochmal,

    ist eine solche Begrenzung auf 2000 Euro - allgemein oder für Goldkauf -

    in der BRD schon beschlossen oder im Gesetzgebungsvorgang?





    Ansonsten, vielen heißen Dank an euch Volksgenossen, daß ihr euch so zahlreich hier eingefunden und eingebracht habt!
    Ich vermute ,das ist das letzte bisschen von Freiheit über das eigene Geld zu bestimmen .
    Dieser "Geld Rummel "grenzt nicht nur an die Diktatorischen Zeiten der Vergangenheit,
    sondern das ist die Diktatur in Reinformatier .
    Gruß Bestmann
    Geduld ist die Kunst,nur langsam wütend
    zu werden .Gruß Bestmann

  2. #12
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    Standard AW: Obergrenze für Bar-Geschäfte, 2000 €, schon beschlossen?

    Zitat Zitat von jack000 Beitrag anzeigen
    Für was braucht man denn so viel Bargeld? Das einzige mal, als ich mehr als 2000€ bar in den Händen hatte, war als ich mein Auto verkauft habe. Das wäre jetzt auch das einzige Beispiel was mir einfallen würde.
    Und darum gehts in der Regel auch. Ich würde mal behaupten dass gerade im Autohandel der Staat um mehr Geld beschissen wird als bei Handwerker-Nachbarschaftshilfe. Der Versuch dass man Kurzzeit-Kennzeichen nur noch im eigenen Landkreis bekommt, floppte ja grandios. Das wird nun der nächste Versuch die Schwarzgeschäfte einzudämmen. Wird aber trotzdem nichts nützen. Weil ... wer schwarz verkauft kann auch schwarz einkaufen. Eine einzige Luftblase eben.

    Einzig bei Immobilien zeigt das Wirkung. Aber da gehts um andere Summen.

  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Obergrenze für Bar-Geschäfte, 2000 €, schon beschlossen?

    Egal was ich und wo ich etwas kaufen möchte und mit mehr als 2 oder 3000 bezahlen möchte und der Verkäufer lehnt ab – gut so.

    Geschäfte gibt es genug.
    Vor Jahren habe ich mein altes Wägelchen in Zahlung gegeben für das „Neuen“ sollte ich 12.000 € drauf legen.

    Der Händler meinte bei mehr als 10.000 müsste ich belegen wo ich das Geld her habe.

    Gut vergessen wir das Geschäft war meine Antwort, um die Sache wieder ins Lot zu bekommen gab es einen Satz Winterreifen auf Felge dazu.
    Was ich mit meiner Kohle mache und woher ich sie haben geht niemand etwas an.



    Woher haben die Clans in unserem schönen Hauptstädtchen die Mäuse her, wenn das erledigt ist kann man zu mir kommen dann gebe ich gerne Auskunft was ich in 46 Jahren eingenommen und auch verbraucht habe.

    z.B. Für Schnaps – Weiber – Glücksspiele - schnelle Autos und schwere Mopeds
    Bei den Zinsen die es zur Zeit gibt habe ich nicht mehr als die monatlichen Ausgeben auf dem Konto- unter der Schüssel von Villeroy und Boch ist der Rest gut aufgehoben
    Einige kennen mich - viele können mich.

  4. #14
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Standard AW: Obergrenze für Bar-Geschäfte, 2000 €, schon beschlossen?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Und darum gehts in der Regel auch. Ich würde mal behaupten dass gerade im Autohandel der Staat um mehr Geld beschissen wird als bei Handwerker-Nachbarschaftshilfe. Der Versuch dass man Kurzzeit-Kennzeichen nur noch im eigenen Landkreis bekommt, floppte ja grandios. Das wird nun der nächste Versuch die Schwarzgeschäfte einzudämmen. Wird aber trotzdem nichts nützen. Weil ... wer schwarz verkauft kann auch schwarz einkaufen. Eine einzige Luftblase eben.


    Einzig bei Immobilien zeigt das Wirkung. Aber da gehts um andere Summen.
    Und da kann man unterprotokollieren.
    Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

    Abraham Lincoln
    1809 - 1865

  5. #15
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    Standard AW: Obergrenze für Bar-Geschäfte, 2000 €, schon beschlossen?

    Zitat Zitat von kiwi Beitrag anzeigen
    Woher haben die Clans in unserem schönen Hauptstädtchen die Mäuse her, wenn das erledigt ist kann man zu mir kommen dann gebe ich gerne Auskunft was ich in 46 Jahren eingenommen und auch verbraucht habe.
    Die Clans betreiben Shishabars, Wettbüros oder schreiben alles kurzerhand auf den Koseng des Kosengs um... das geht so weit, dass z.B. einem Beiruter Taxifahrer, der nie aus seinem Land rausgekommen ist, in Berlin gleich mehrere Immobilien gehören... Machs doch auch!

  6. #16
    Mitglied
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    Standard AW: Obergrenze für Bar-Geschäfte, 2000 €, schon beschlossen?

    Zitat Zitat von kiwi Beitrag anzeigen
    Egal was ich und wo ich etwas kaufen möchte und mit mehr als 2 oder 3000 bezahlen möchte und der Verkäufer lehnt ab – gut so.

    Geschäfte gibt es genug.
    Vor Jahren habe ich mein altes Wägelchen in Zahlung gegeben für das „Neuen“ sollte ich 12.000 € drauf legen.

    Der Händler meinte bei mehr als 10.000 müsste ich belegen wo ich das Geld her habe.

    Gut vergessen wir das Geschäft war meine Antwort, um die Sache wieder ins Lot zu bekommen gab es einen Satz Winterreifen auf Felge dazu.
    Was ich mit meiner Kohle mache und woher ich sie haben geht niemand etwas an.



    Woher haben die Clans in unserem schönen Hauptstädtchen die Mäuse her, wenn das erledigt ist kann man zu mir kommen dann gebe ich gerne Auskunft was ich in 46 Jahren eingenommen und auch verbraucht habe.

    z.B. Für Schnaps – Weiber – Glücksspiele - schnelle Autos und schwere Mopeds
    Bei den Zinsen die es zur Zeit gibt habe ich nicht mehr als die monatlichen Ausgeben auf dem Konto- unter der Schüssel von Villeroy und Boch ist der Rest gut aufgehoben
    Du hast doch ein gutes Beispiel gebracht.

    Wenn ich 10.000 Euro von meinem Konta abheben will, muss ich das 3 Tage vorher anmelden. Geldwäschegesetz und so. Und wenn jemand anderes von meinem Konto Geld abheben will - oder auch einzahlen - muss der angemeldet werden. Mit Anschrift und Personalausweis.

    Es geht tatsächlich um Geldwäsche. Und darum finde ich das nicht mal soooooo schlecht. Nur mal so als Beispiel:

    Wenn jetzt ein privater Autoverkäufer seine Kiste einem Kiesplatzhändler verkauft, geht das wohl nur noch über eine Konto-Zahlung. So. Jetzt kann der Händler dieses Auto quasi gar nicht mehr "schwarz" verkaufen, weil der Weg des Auto und des Geldes ja feststeht.

  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Obergrenze für Bar-Geschäfte, 2000 €, schon beschlossen?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Du hast doch ein gutes Beispiel gebracht.

    Wenn ich 10.000 Euro von meinem Konta abheben will, muss ich das 3 Tage vorher anmelden. Geldwäschegesetz und so. Und wenn jemand anderes von meinem Konto Geld abheben will - oder auch einzahlen - muss der angemeldet werden. Mit Anschrift und Personalausweis.

    Es geht tatsächlich um Geldwäsche. Und darum finde ich das nicht mal soooooo schlecht. Nur mal so als Beispiel:

    Wenn jetzt ein privater Autoverkäufer seine Kiste einem Kiesplatzhändler verkauft, geht das wohl nur noch über eine Konto-Zahlung. So. Jetzt kann der Händler dieses Auto quasi gar nicht mehr "schwarz" verkaufen, weil der Weg des Auto und des Geldes ja feststeht.
    Hallo Deutschmann.

    Noch ein Grund warum ich meine Kohle versteckt habe.

    Sollte ich aus irgendeinem Grund ein Pflegefall werden und meine Pflegeversicherung recht nicht aus wird von meinen Ruhegeld der Rest dazu genommen – reicht es immer noch nicht geht´s an das „Eingemachte“

    So weit so gut, in selben Zimmer der Pflegestation liegt dann ein Neubürger der bekommt den Po genauso geputzt wie ich.

    Sind keine Spinnereien von mir, zusammen genommen war ich in diesem Jahr 23 Tage in einem K.Haus – da ist viel zu sehen wenn man die Augen offen hält.

    Gruß Kiwi der z.Z. nur etwas verschnupft ist.
    Einige kennen mich - viele können mich.

  8. #18
    Mitglied Benutzerbild von moishe c
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    Standard AW: Obergrenze für Bar-Geschäfte, 2000 €, schon beschlossen?

    Dann gehe ich mal davon aus - nach den hier gewonnenen Informationen - daß da nix "fest" ist von wegen ab 1.Januar am Hungertuch nagen!


    Nun zum praktischen Teil,


    1. Geld wasche ich nur zu Hause, mit Feinwaschmittel, von Hand im Handwaschbecken!

    2. "Sooo viel Moos", da brauche ich doch nur an meinem Geburtstag auf ner gerade gut besuchten Autobahnraststätte (paar Busse aus Holland) anhalten und alle Anwesenden zu ner Bockwurscht mit Brötchen und Sempf einladen - und ein Hurraaaah auf mich auszustoßen -


    und schon hab ich den Salat ... Kreditkarte zu Hause liegen lassen ... Barzahlung ...


    Und dann?


    Außerdem will uns die alte Klapperziege, die Ladingens, doch mit Inflation überziehen ... da bekomme ich für 2000 Ocken über kurz gerade mal noch nen Kaffee und ne Brezel für mich!
    Vernichtet Goorgel!

    Zerschlagt Faxenbruch!

    Nieder mit Tweeder!

  9. #19
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    Standard AW: Obergrenze für Bar-Geschäfte, 2000 €, schon beschlossen?

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Bargeldzahlung wird es immer geben! Grund ist das sonst Schwarzgeldinvestitionen
    in Kunstgegenstaende und der besonders profitabele Diamantenhandel behindert bzw.
    nicht mehr moeglich sind. Die " Nasenbande " wird das niemals zulassen, genauso
    wie es fuer Kunstauktionen und Diamantenhandel keine Aufzeichungspflicht gibt.
    Korrekt - nur sind wir da in Regionen, welche für Otto Normalverbraucher in der Regel nicht in Frage kommen (mangels monetäre Ausstattung).

    Daher sind die ganzen "Bargeldbegrenzungsregelungen2 am Ende nicht mehr und nicht weniger als die de facto Kriminalisierung der Bürger....

  10. #20
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    Standard AW: Obergrenze für Bar-Geschäfte, 2000 €, schon beschlossen?

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Das ist mit Verlaub gesagt schwachsinn! Man kann sogar Immobiliengeschaefte in Bargeld abwickeln
    und das im Millionenbereich. Makler und Notare betonen zwar ausdruecklich das sie nicht gerne cash
    im Koffer vom Kaeufer annehmen, machen es aber trotzdem. Der Notar zahlt dann eben die Summe
    auf das Anderkonto ein, falls der Verkaeufer nicht den Kaufpreis in cash haben will.

    Man muss allerdings mit den Summen aufpassen. Wenn es um Millionenbetraege im zweistelligen
    EUR Bereich fuer eine Immobilien geht, sollte man dem Notar nicht bedingungslos vertrauen, weil
    er mit dem Geldkoffer sonst abtauchen koennte.
    Auch korrekt - auf dem Papier sind aber Notare und / oder Rechtsantwälte eigentlich verpflichtet solche Summen zu melden - es passiert aber wenig bis gar nicht.

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