Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem Urteil festgestellt, dass die Aussage "Migration tötet" den historischen Tatsachen entspricht. (Az. 4 K 2279/19.GI)
Historische Wanderbewegungen seien etwa für den Untergang des "fremdenfreundlichen" römischen Reichs oder der Inka-Hochkultur verantwortlich gewesen.Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen kommt in einer aktuellen Entscheidung zu dem Ergebnis, dass eine Stadt den hessischen Landesverband der NPD nicht dazu auffordern durfte, im Europawahlkampf ein Wahlplakat zu entfernen (Urt. v. 09.08.2019, Az. 4 K 2279/19.GI). Dieses erfülle nämlich nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, da es sich bei der Einwanderung von Flüchtlingen tatsächlich um eine "Invasion" gehandelt habe. Der objektive Aussagegehalt von "Migration tötet" sei eine empirisch zu beweisende Tatsache.
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