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Thema: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

  1. #141
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
    Ich hab mich jetzt auf eine vergleichbare Inseration bezogen wie in diesem Fall, der hier diskutiert wird.

    Also in dem Tenor: Laminat, Garage auf Wunsch, nicht an AfD-Mitglieder, Völkstr. 0821/XXXXX Wochenendobjekte ca. 43 m², 01.08.2019 Gersthofen, Blk. Bj. 1995, EBK
    Du hast die Frage falsch beantwortet. Und auf was Du Dich beziehst, erst auf Nachfrage zu schreiben, läßt arge Zweifel an Deinem Textverständnis aufkommen

  2. #142
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Anita Fasching Beitrag anzeigen
    Selbst das muss einem Vermieter überlassen werden.
    Es ist sein Privatbesitz, vielleicht hat er jahrelang dafür gebuckelt, sich es hart erarbeitet.
    Und dann muss man sich vorschreiben lassen, wen ich da rein haben soll?
    Selbst wenn er schreibt, er will " ausschließlich blode, junge und hübsche Damen mit großen Hupen" haben, ist das sein gutes Recht.
    So versteh ich jedenfalls die Freiheit des Einzelnen. Jeder der etwas schafft, oder durch Glück bekommt, sollte darüber entscheiden dürfen.
    Er ist wohl noch immer berufstaetig.

    Auch ist das Urteil selbst im Sinne des AGG rechtswidrig:
    (3) Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig.
    (4) Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf familien- und erbrechtliche Schuldverhältnisse.
    (5) Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf zivilrechtliche Schuldverhältnisse, bei denen ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird. Bei Mietverhältnissen kann dies insbesondere der Fall sein, wenn die Parteien oder ihre Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzen. Die Vermietung von Wohnraum zum nicht nur vorübergehenden Gebrauch ist in der Regel kein Geschäft im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1, wenn der Vermieter insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet.
    Wohnt auf dem selben Grundstueck also ganz in der Naehe, Arbeitsstaette begruendet Vertrauensverhaeltnis, stabile kulturelle Verhaeltnisse ist ein berechtigtes privates und oeffentliches Interesse, weniger als 50 Wohnungen.

    Mal sehen ob es eine Berufung gibt und das Skandalurteil dann rausfliegt.
    Wahrheit Macht Frei!

  3. #143
    nicht meine Räson Benutzerbild von Anita Fasching
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    Er ist wohl noch immer berufstaetig.
    Respekt, ein Macher!
    Adler sterben und die Ratten gedeih'n.
    Tausend Scherben und wo Freiheit war Stein, nur Stein.


  4. #144
    Mitglied Benutzerbild von Großmoff
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Anita Fasching Beitrag anzeigen
    Selbst das muss einem Vermieter überlassen werden.
    Es ist sein Privatbesitz, vielleicht hat er jahrelang dafür gebuckelt, sich es hart erarbeitet.
    Und dann muss man sich vorschreiben lassen, wen ich da rein haben soll?
    Selbst wenn er schreibt, er will " ausschließlich blode, junge und hübsche Damen mit großen Hupen" haben, ist das sein gutes Recht.
    So versteh ich jedenfalls die Freiheit des Einzelnen. Jeder der etwas schafft, oder durch Glück bekommt, sollte darüber entscheiden dürfen.
    Und da liegst du leider falsch. Mal abgesehen vom AGG ist das beim Wohnungsmarkt eine etwas andere Situation, da Eigentum verpflichtet und es ein Recht auf Wohnen gibt.
    So ist es dir als Vermieter z.B. auch nicht gestattet, deine Wohnung monatelang leer stehen zu lassen, auch wenn du persönlich der Meinung bist du möchtest grad keinen Mieter haben. Die Behörde kann dich dazu verdonnern, dein Eigentum dem Mietmarkt zugänglich zu machen (hab es selbst erlebt).

    Was hingegen nicht der Fall ist, auch wenn du es so darlegst, ist, wem du deine Wohnung letztendlich vermietest. Das bleibt dir überlassen und da hat dir auch keiner reinzureden.
    Worum es in diesem Fall halt geht ist der Umstand, dass der Vermieter in einem öffentlichen Inserat ausdrücklich Nichtdeutsche im Vorwege als Mieter ausgeschlossen hat. Und damit sind wir nun beim AGG angekommen. Ohne diesen Zusatz "an Deutsche" hätte er sich den ganzen Ärger ersparen können, auch wenn er letztendlich nur an eine/n Deutsche/n vermietet.

  5. #145
    Mitglied Benutzerbild von Großmoff
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Du hast die Frage falsch beantwortet. Und auf was Du Dich beziehst, erst auf Nachfrage zu schreiben, läßt arge Zweifel an Deinem Textverständnis aufkommen
    Ist schon gut. Freu dich drüber das du mich dran gekriegt hast und pell dir ein Ei drauf.

  6. #146
    nicht meine Räson Benutzerbild von Anita Fasching
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
    Und da liegst du leider falsch. Mal abgesehen vom AGG ist das beim Wohnungsmarkt eine etwas andere Situation, da Eigentum verpflichtet und es ein Recht auf Wohnen gibt.
    So ist es dir als Vermieter z.B. auch nicht gestattet, deine Wohnung monatelang leer stehen zu lassen, auch wenn du persönlich der Meinung bist du möchtest grad keinen Mieter haben. Die Behörde kann dich dazu verdonnern, dein Eigentum dem Mietmarkt zugänglich zu machen.

    Was hingegen nicht der Fall ist, auch wenn du es so darlegst, ist, wem du deine Wohnung letztendlich vermietest. Das bleibt dir überlassen und da hat dir auch keiner reinzureden.
    Worum es in diesem Fall halt geht ist der Umstand, dass der Vermieter in einem öffentlichen Inserat ausdrücklich Nichtdeutsche im Vorwege als Mieter ausgeschlossen hat. Und damit sind wir nun beim AGG angekommen. Ohne diesen Zusatz "an Deutsche" hätte er sich den ganzen Ärger ersparen können, auch wenn er letztendlich nur an eine/n Deutsche/n vermietet.

    Ich weiss doch, wie die rechtliche Lage da ist.
    Ein weiterer Grund für mich, das System scheisse zu finden.
    Adler sterben und die Ratten gedeih'n.
    Tausend Scherben und wo Freiheit war Stein, nur Stein.


  7. #147
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    Dass der Neger da nicht wegen der Wohnung angerufen hatte, hatte ich bereits vermutet. Den Vermieter halte ich fuer echt. Der hat im Selbstverlag wohl auch ein zeitgeschichtliches Buch rausgegeben. Dessen Inhalt ich nicht kenne. Muss ihn aber erst mal kontaktieren bevor ich da mehr zu sagen kann.


    Das ist uebrigens der Wortlaut (einer) der Anzeige(n) gewesen:


    Man muss schon ziemlich einen an der Waffel haben, um darin irgendwie etwas Verwerfliches zu sehen.


    Das Gericht hat es wohl so verlautbaren lassen.

    Der Beklagte hat in dem Gebauede wohl auch seine Wohnung bzw. seine Arbeitsstaette in der es wohl auch einiges an Wertgegenstaenden gibt.
    Der Klaeger ist offenkundig gar nicht an der Wohnung interessiert gewesen, sondern Teil eines Syndikats das organisiert Deutschen, die eine Praeferenz fuer Deutsche haben, juristisch einen reinzuwuergen versucht.
    Fettung von mir: den Eindruck hatte ich ebenfalls beim ersten Lesen dieses Falles gehabt. Erinnert mich gerade an die Abmahnwelle unter dem Protagonisten Gravenreuth. "Tanja-Briefe" als Stichwort.
    Auf den ersten Blick kein Kontext, auf den zweiten schon, die Struktur betreffend.

  8. #148
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Ganz ehrlich.
    Erst hatte ich Mitleid mit dem alten Mann. Ich dachte wegen des Alters hat er noch nie etwas von "verbotenen Worten in der BRD" und dem AGG gehört....

    Nun konnte ich ja hier einige Zusatzinfos ( er ist fit im Kopf, Eigenverlag, er arbeitet) lesen....Entweder ist der ein echter Widerständler oder einfach dumm. Zumal er nicht der erste ist, der sich solch ein Urteil einfängt.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

    "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
    ... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.

  9. #149
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Richtig, genau da liegt das Problem. Soviel zu Skorpis Meinungsfreiheit
    Trump vermietete nicht an Neger, es wurde ihm nachgewiesen.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  10. #150
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Anita Fasching Beitrag anzeigen
    Ich weiss doch, wie die rechtliche Lage da ist.
    Ein weiterer Grund für mich, das System scheisse zu finden.
    Ach naja. Sieh es mal so: in allen anderen Systemen war es noch schlechter. In der DDR konntest du überhaupt nicht entscheiden an wen du vermieten sollst (und noch nicht einmal eine kostendeckende Miete einfordern) und im 3. Reich würde ich gerne mal sehen, wie du da z.B. als Jude eine Wohnung hättest mieten wollen. Totale Vermieterwillkür ist auch nicht das wahre, und das schreibe ich als Vermieter.

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