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Thema: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

  1. #151
    Mitglied Benutzerbild von Großmoff
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Ganz ehrlich.
    Erst hatte ich Mitleid mit dem alten Mann. Ich dachte wegen des Alters hat er noch nie etwas von "verbotenen Worten in der BRD" und dem AGG gehört....

    Nun konnte ich ja hier einige Zusatzinfos ( er ist fit im Kopf, Eigenverlag, er arbeitet) lesen....Entweder ist der ein echter Widerständler oder einfach dumm. Zumal er nicht der erste ist, der sich solch ein Urteil einfängt.

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    Ich ging auch davon aus das er genau wusste was er tat. Ein Mann, der 25 Wohnungen in der Vermietung hat, kann nicht ernsthaft behaupten er wüsste nichts von diesem Gesetz.

  2. #152
    nicht meine Räson Benutzerbild von Anita Fasching
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
    Ach naja. Sieh es mal so: in allen anderen Systemen war es noch schlechter. In der DDR konntest du überhaupt nicht entscheiden an wen du vermieten sollst (und noch nicht einmal eine kostendeckende Miete einfordern) und im 3. Reich würde ich gerne mal sehen, wie du da z.B. als Jude eine Wohnung hättest mieten wollen. Totale Vermieterwillkür ist auch nicht das wahre, und das schreibe ich als Vermieter.
    Also ich weiss nicht, so sehr ich mich auch anstrenge.
    Ich kann mich beim besten Willen nicht als Jude vorstellen.

    Nun, für solche Leute , die ich als Vermieter nicht haben will, kann ja der Staat aufkommen.
    Mit Sozialwohnungen.
    Ob es in der DDR überhaupt private Vermieter gab, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Aber wir wollen uns ja nicht am schlechteren orientieren, und leider dementsprechend sah es in der DDR ja auch aus.
    Auch wenn viele mit ihren Kaninchenbuchten und der Witzmiete wohl zufrieden waren.
    Ich will jedenfalls mir nicht vorschreiben lassen, wen ich in mein Hab und Gut, mein Eigentum reinlasse.
    Das ist für mich geradewegs postkommunistisch, was hier abgezogen wird.
    Adler sterben und die Ratten gedeih'n.
    Tausend Scherben und wo Freiheit war Stein, nur Stein.


  3. #153
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Ganz ehrlich.
    Erst hatte ich Mitleid mit dem alten Mann. Ich dachte wegen des Alters hat er noch nie etwas von "verbotenen Worten in der BRD" und dem AGG gehört....

    Nun konnte ich ja hier einige Zusatzinfos ( er ist fit im Kopf, Eigenverlag, er arbeitet) lesen....Entweder ist der ein echter Widerständler oder einfach dumm. Zumal er nicht der erste ist, der sich solch ein Urteil einfängt.

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    Angeblich sei es ein Praezedenzfall gewesen, weil er eben kein Grossunternehmen ist, dass Wohnungen in Hochhaeusern vermietet.

    Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
    Ich ging auch davon aus das er genau wusste was er tat. Ein Mann, der 25 Wohnungen in der Vermietung hat, kann nicht ernsthaft behaupten er wüsste nichts von diesem Gesetz.
    Vielleicht war es ja sein Fehler, dass er dem Wortlaut des Gesetzes zu sehr vertraut hat und gedacht hat, es gaebe keine Gesinnungsjustiz. Genau das scheint naemlich in dem Fall vorzuliegen. Ich schrieb was von mehreren Wohnungen, glaube aber nicht, dass es sich auf 25 summieren wird. Ich denke das sind wohl so drei oder vier. Der Titel, dessen Autor er mutmasslich ist, hat uebrigens "Der Weg in die Diktatur" mit im Text.
    Wahrheit Macht Frei!

  4. #154
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Anita Fasching Beitrag anzeigen
    Also ich weiss nicht, so sehr ich mich auch anstrenge.
    Ich kann mich beim besten Willen nicht als Jude vorstellen.

    Nun, für solche Leute , die ich als Vermieter nicht haben will, kann ja der Staat aufkommen.
    Mit Sozialwohnungen.
    Ob es in der DDR überhaupt private Vermieter gab, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Gab es. Und wie es um den Sozialwohnungsbau steht, ist sicher bekannt.

    Zitat Zitat von Anita Fasching Beitrag anzeigen
    Aber wir wollen uns ja nicht am schlechteren orientieren, und leider dementsprechend sah es in der DDR ja auch aus.
    Auch wenn viele mit ihren Kaninchenbuchten und der Witzmiete wohl zufrieden waren.
    Ich will jedenfalls mir nicht vorschreiben lassen, wen ich in mein Hab und Gut, mein Eigentum reinlasse.
    Das ist für mich geradewegs postkommunistisch, was hier abgezogen wird.
    Na wenn du meinst. Ich sehe im Gegensatz zu dir kein Problem; an wen ich vermiete und zu welchen Konditionen entscheide nach wie vor immer noch ich.

  5. #155
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Ganz ehrlich.
    Erst hatte ich Mitleid mit dem alten Mann. Ich dachte wegen des Alters hat er noch nie etwas von "verbotenen Worten in der BRD" und dem AGG gehört....

    Nun konnte ich ja hier einige Zusatzinfos ( er ist fit im Kopf, Eigenverlag, er arbeitet) lesen....Entweder ist der ein echter Widerständler oder einfach dumm. Zumal er nicht der erste ist, der sich solch ein Urteil einfängt.

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    er hat aber 10.000e teuronen für die Totalsanierung gespart, also alles richtig gemacht
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  6. #156
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
    Das liegt doch auf der Hand. Mit dem Rauchen kann man aufhören.
    in SA färben sich die Neger*Innen auch mit Chemikalien die Haut weiß
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  7. #157
    Mitglied Benutzerbild von Großmoff
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
    in SA färben sich die Neger*Innen auch mit Chemikalien die Haut weiß
    Ich denke die Gorilla-Nasen, Flunschlippen und Kraushaare bleiben aber trotzdem.

    By the way: SA???

  8. #158
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
    Gab es. Und wie es um den Sozialwohnungsbau steht, ist sicher bekannt.

    .
    Darum genau geht es doch.
    Der Staat bekommt es nicht hin, und will dann seine Misswirtschaft auf dem Rücken privater Vermieter ausbaden.
    Leerstand verboten, Mieterhöhung reglementiert, Rauswurf von Schmarotzern zieht sich ewig hin, Neger und Kanacken darf man nicht aussen vor lassen in Annoncen.
    Ok, das System will Buntheit und Vermischung und Egalisierung.
    Dann sollen sie dafür aufkommen und Wohnungen dafür schaffen.
    Wenn der einzelne private Vermieter und letztlich auch Investor sich seine "Kundschaft" aussucht, und im Fall der Fälle eben bestimmte Leute nicht einquartieren möchte, dann ist das seine persönliche Entscheidung.
    Ich weiss schon, was du ausdrücken willst, und das man letztenendes als Vermieter immer noch einen Interessenten ablehnen kann. Wenn auch unter fadenscheinigen Gründen. Aber sie wollen es ja so.
    Aber es wäre viel einfacher und gerechter, wenn man schon vorher und öffentlich bekunden dürfte, wen man haben will und wen nicht.
    Ich zum Beispiel würde als Mieter liebend gernen in ein Haus ziehen, wo der Vermieter mir garantiert, nur deutsche oder zumindest zivilisierte Volksangehörige als Nachbarn zu haben,
    Ich werde aber diskriminiert, da mir ein Vermieter gar nicht erst so ein attraktives Angebot machen darf in diesem Unterdrückersystem.
    Adler sterben und die Ratten gedeih'n.
    Tausend Scherben und wo Freiheit war Stein, nur Stein.


  9. #159
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
    in SA färben sich die Neger*Innen auch mit Chemikalien die Haut weiß
    Britta Steffen und Gerald Asamoah haben sich mal anmalen lassen... er weiß, sie schwarz... sehr natürlich sieht beides nicht aus... Asamoah sowieso nicht, und Britta Steffen könnte ich selbst mit gutem Willen nicht als Inderin durchgehen lassen.

  10. #160
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    Angeblich sei es ein Praezedenzfall gewesen, weil er eben kein Grossunternehmen ist, dass Wohnungen in Hochhaeusern vermietet.

    Vielleicht war es ja sein Fehler, dass er dem Wortlaut des Gesetzes zu sehr vertraut hat und gedacht hat, es gaebe keine Gesinnungsjustiz. Genau das scheint naemlich in dem Fall vorzuliegen. Ich schrieb was von mehreren Wohnungen, glaube aber nicht, dass es sich auf 25 summieren wird. Ich denke das sind wohl so drei oder vier. Der Titel, dessen Autor er mutmasslich ist, hat uebrigens "Der Weg in die Diktatur" mit im Text.
    Na du bist ja lustig. In deinem eigenen Post #80 hast du doch selbst einen Text eingestellt, aus dem hervor geht, das der Eigentümer 25 Wohnungen in der Vermietung hat.

    Ich zitiere daraus:

    Zum ersten Mal sei dies nun auch in einem Urteil bestätigt worden, so Kör. Der Beklagte sei wohl davon ausgegangen, dass er als privater Vermieter absolut willkürlich entscheiden könne. "Dem ist aber nicht so, das hat das heutige Urteil gezeigt", betonte Kör.

    Richter Roth verurteilte den 81-Jährigen Vermieter von 25 Wohnungen zur Zahlung einer Entschädigung von 1000 Euro. Außerdem muss er bei künftigen Vermietungen auf den Zusatz "an Deutsche" verzichten, sonst droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft. Andreas Roth sah in dem Fall eine "unmittelbare Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft" gegeben.

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