Allerdings koennen diese Gesetze, die Grundrechte einschraenken, auch nicht willkuerlich formuliert sein (wie das AGG) und eben diese Grundrechte in ihrem Wesensgehalt antasten.
Wenn ich ein ein Angebot inseriere, dann ist das auch eine persoenliche Willensbekundung. Wenn mir dann einer sagt, Du darfst Dein Angebot aber nicht auf bestimmte Gruppen beschraenken, dann greift der unter anderem meine Freiheit und Menschenwuerde an. Genau das macht man aber mit dem AGG, zumindest in der Auslegung wie der Richter sie da praktiziert hat.
Hinzu kommt, dass der Klaeger gar nicht an der Wohnung interessiert war. Sondern das er beruflich klagt und abmahnt, was meine ich in der BRD sogar verboten ist/war.
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Es wird noch immer wahrheitswidrig behauptet er sei ernsthaft auf der Suche nach einer Wohung gewesen und so getan als waere ihm "an Deutsche" gar nicht aufgefallen.