Selbständige Buchhaltungsbüros werden auch abgemahnt, wenn sie in ihrer Anzeige nicht angeben, was sie nicht machen, nämlich beratend tätig zu werden oder Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstellen. Lohnsteueranmeldung dürfen sie aber, obwohl die viel gravierender ist. Das ist auch total absurd und weltfremd. Der Festangestellte darf es, der Freiberufler nicht. Darüber lacht die Fachwelt auch permanent.
Hierzu passend:
In Italien ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.
In Deutschland ist alles verboten, was nicht erlaubt ist.
In England ist alles erlaubt und verboten zugleich, kommt drauf an.
In Russland ist es verboten, etwas zu erlauben.
In Amerika darf man sich nicht erlauben, etwas zu verbieten.
In Frankreich fragt man nicht, ob etwas verboten oder erlaubt ist.