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Thema: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

  1. #421
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Reichs_Adler Beitrag anzeigen
    Bis dahin hat sich der alte Mann daran zu halten. Er ist eben dumm, wenn er es nicht tut.
    Eben nicht. Auch du tust so, als würde ein Richterspruch absolut gelten. Jeder Bürger hat das Recht und die Pflicht, sich durch alle Instanzen zu klagen. Denn wenn man immer gleich vor der Gesinnungsjustiz kuscht, ändert sich an diesem Saustall nie was.

  2. #422
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Väterchen Frost Beitrag anzeigen
    Ich vermiete nicht an Männer. Damit hätte man den Bewerber ja im Streitfall auch ablehnen können, wäre nur genauso AGG-widrig.
    Tja, in einer Singles-WG möchte ich als Frau keine Männer haben.


  3. #423
    Mitglied Benutzerbild von der Karl
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Apropo Antidiskriminierungsgesetz

    Die Grünen hatten doch mal die anonyme Bewerbung gefordert - also ohne Namensnennung und Lichtbild.

    Hat jemand Infos, ob daraus was geworden ist?
    Einst Anführer einer Moped-Gang!

  4. #424
    GESPERRT
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Eben nicht. Auch du tust so, als würde ein Richterspruch absolut gelten. Jeder Bürger hat das Recht und die Pflicht, sich durch alle Instanzen zu klagen. Denn wenn man immer gleich vor der Gesinnungsjustiz kuscht, ändert sich an diesem Saustall nie was.
    Natürlich kann er das, aber die Gesetzeslage ist in diesem Fall eben eindeutig und in solchen Fällen hat ein Richterspruch auch immer ein politisches Signal. Und bei der derzeitigen politischen Lage und den geltenden Gesetzen glaubst du doch nicht wirklich, das irgendeine Instanz dieses Urteil zurück nimmt. In Anbetracht des Alters des Bekalgten stellt sich darüber hinaus die Frage, wie viel Zeit seines Lebens er noch mit dem Gang durch die Instanzen vergeuden will. Der man hat sich dumm angestellt und sollte er weiter klagen, wäre das auch nicht sehr clever. Da wirst du mich auch nicht vom Gegenteil überzeugen.

  5. #425
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von der Karl Beitrag anzeigen
    Apropo Antidiskriminierungsgesetz

    Die Grünen hatten doch mal die anonyme Bewerbung gefordert - also ohne Namensnennung und Lichtbild.

    Hat jemand Infos, ob daraus was geworden ist?
    Niemand bekam einen Job, weil niemand aufzufinden war.
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

    "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
    ... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.

  6. #426
    Einhorn
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    Ist gesichert: [Links nur für registrierte Nutzer]


    Mal sehen was die BRD-Justiz daraus machen wird.


    Vielleicht macht der Richter ja auch mal ein paar Inserate "nur an XXX".





    Nee, wenn ich nur bei Lidl kaufe oder von mir aus NUR bei XXX-Anbietern, dann laege da genau so eine "Diskriminierung"/Benachteiligung vor wie bei einem Angebot "Nur an Deutsche". Naemlich gar keine. Angebot und Kaufgesuch sind da lediglich spiegelgleiche Enden einer Vertragsanbahunung. Und Anbieter bzw. potentieller Kaeufer koennen sich ja immer noch andere Vertragspartner auf dem Markt suchen. Anbieter/Kaeufer zu begrenzen sollte die Freiheit eines jeden Marktteilnehmers sein.

    Es liegt ja auch keine Benachteiligung vor, wenn ich z.B. die Miete auf 1000 Euro lege. Dadurch sind Menschen mit einem Einkommen von weniger als 1000 Euro von dem Angebot ausgeschlossen. Nach der Logik der "Diskriminierungsgegner" waeren die aber benachteiligt.
    Es werden auch nur bestimmte Diskriminierungen verboten. Wer Ossis als Mieter oder Arbeitnehmer ablehnt, kommt ungestraft davon.

    Wenn man Südländer als Mieter ablehnen möchte, muss man geschickt vorgehen. Am besten in Anzeigen nur nach Erwerbstätigen ohne Schufa-Einträgen und Mietschulden suchen. Wenn sich doch ein Südländer bewirbt, sollte man diesem wie jedem anderen Bewerber einen langen Fragebogen in deutscher Sprache zukommen lassen.

  7. #427
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Es werden auch nur bestimmte Diskriminierungen verboten. Wer Ossis als Mieter oder Arbeitnehmer ablehnt, kommt ungestraft davon.

    Wenn man Südländer als Mieter ablehnen möchte, muss man geschickt vorgehen. Am besten in Anzeigen nur nach Erwerbstätigen ohne Schufa-Einträgen und Mietschulden suchen. Wenn sich doch ein Südländer bewirbt, sollte man diesem wie jedem anderen Bewerber einen langen Fragebogen in deutscher Sprache zukommen lassen.
    Nein. Alle erwartet das gleiche Ende. Nur wird sich kein normaler Mensch irgendwo einklagen wenn er nicht willkommen ist. Diese Chuzpe haben eigentlich nur wenige. Da muss ich wieder das Beispiel von der Berliner Anwältin bringen, die geklagt hat dass ihre Tochter nicht im Leipziger Knabenchor mitsingen darf. (oder so ähnlich)

  8. #428
    Mitglied Benutzerbild von laurin
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von der Karl Beitrag anzeigen
    Apropo Antidiskriminierungsgesetz

    Die Grünen hatten doch mal die anonyme Bewerbung gefordert - also ohne Namensnennung und Lichtbild.

    Hat jemand Infos, ob daraus was geworden ist?
    Ja. Vor Jahren suchten die Stadtwerke Celle einen neuen Geschäftsführer per anonymisierter Bewerbung. Und - oh Wunder - es wurde Thomas Edathy, Bruder von Sebastian Edathy, gefunden!!

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    Celle besetzt Spitzenposten nach anonymisierter Bewerbung

    Die Stadt Celle besetzt als erste Kommune bundesweit einen Geschäftsführerposten im anonymisierten Bewerbungsverfahren. Der neue Stadtwerke-Chef heißt nun Thomas Edathy.
    Weiss ist das Schiff, das wir lieben!

  9. #429
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von laurin Beitrag anzeigen
    Ja. Vor Jahren suchten die Stadtwerke Celle einen neuen Geschäftsführer per anonymisierter Bewerbung. Und - oh Wunder - es wurde Thomas Edathy, Bruder von Sebastian Edathy, gefunden!!

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    Da wurde nicht gefunden. Für die etwas besseren Stellen im öffentlichen Dienst hat man seinen Wunschkandidaten ganz oft schon im Vorfeld parat. Da die Stelle aber ausgeschrieben werden muss, wird halt keiner der Bewerber berücksichtigt. Ein Grund zur Absage findet sich immer, außerdem wurde die Stelle ja von vornherein auf den Wunschkandidaten zugeschnitten. So wurden z.B. während meiner Unizeit die ganzen Projekt- und Promotionsstellen besetzt und es läuft m.W. bis heute nicht anders. Für den unwissenden Bewerber ist das natürlich frustrierend und kostet ihn Zeit und Geld.

  10. #430
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    War auch etwas ungeschickt vom Vermieter. Obwohl er grundsätzlich natürlich recht hat.
    Die in Deutschland nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[1][2] als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
    Da fragt man sich schon, inwieweit das GG noch gilt.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

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