Das hätte sich der alte Herr schenken können.
In Frankfurt 1980 wollte auch eine Vermieterin nicht an uns (Ehemann Amerikaner) vermieten, als ich telefonisch auf eine Anzeige antwortete. Darauf konnte ich dann auch verzichten.
Ich würde z. B. nicht an Türken vermieten, wegen der Kopftücher!
Nein, natürlich nicht. Das schrieb ich ja auch.
Es macht aber eben einen Unterschied, ob ich eine Gruppe pauschal ablehne und das nach außen kommuniziere oder derartiges intern entscheide.
Diese Problematik ist ja nicht auf den Mietmarkt begrenzt, bei Personalgesprächen ist es das gleiche in grün.
Dann guck dir Wohnungsanzeigen mal genauer an, dann wird dir auffallen, das es keine Seltenheit ist, das nicht an Familien mit kleinen Kindern vermietet wird. Ebenso kannst du in einer Anzeige Bezieher von Arbeitslosengeld II direkt ausschließen.
Dafür zerrt dich dann auch keiner vor Gericht.
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